Missbrauchsfall am RLZO

Ex-Kunstturn-Trainer muss für sechs Monate ins Gefängnis

14.03.2023, 21:25 Uhr
· Online seit 14.03.2023, 21:16 Uhr
Ein ehemaliger Trainer des Regionalen Leistungszentrums Ostschweiz musste sich am Dienstag vor dem Kreisgericht Wil verantworten. Er soll 2018 eine damals minderjährige Athletin missbraucht haben.
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Am Kreisgericht in Wil wurde am Dienstag ein Fall von sexuellem Missbrauch verhandelt. Beschuldigt wurde ein Ungar, heute 43, der beim Regionalen Leistungszentrum Ostschweiz (RLZO) als Cheftrainer der Kunstturnerinnen angestellt war. Konkret wurden ihm mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und versuchte Nötigung vorgeworfen.

Im Jahr 2018 habe er eine damals 15-jährige Kunstturnerin in seiner Wohnung sexuell misshandelt. Schon zuvor habe er sie immer wieder berührt und anzügliche Sprüche gemacht.

Als er sie in seine Wohnung einlud, habe er ihr Alkohol offeriert. Anschliessend soll er die 15-Jährige berührt und geküsst haben. Das, obwohl sie versuchte, ihn wegzudrücken. Danach packte er das Opfer und soll sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben. Zu Geschlechtsverkehr sei es aber nicht gekommen.

Beschuldigter schweigt vor Gericht

Die 15-Jährige schaffte es, sich von ihm zu lösen und verliess die Wohnung. Er rief sie an und konnte sie überzeugen, zur Wohnung zurückzukehren. Dort habe er sich aber nicht entschuldigt, sondern machte dort weiter, wo er aufgehört hatte. Auch dieses Mal konnte das Opfer entkommen. Vor Gericht schwieg der 43-Jährige zu den Schilderungen.

Einen Tag später habe er beim Eingang des RLZO gewartet und ihr mit Konsequenzen gedroht, falls sie jemanden von den Geschehnissen des Abends zuvor erzählt.

Eineinhalb Jahre schweigt die Teenagerin. Dann zeigt das heute 20-jährige Opfer den Mann an. Anstatt Mitgefühl kriegt sie Hass und Wut aus ihrem Umfeld zu spüren. Der Fall schlug national hohe Wellen und bewog den Bund dazu, einen Bericht zu erarbeiten, der die Missstände im Spitzensport aufzeigen soll.

Gefängnis und Genugtuung

Der Mann wird schliesslich vom Kreisgericht Wil der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen sexuellen Nötigung schuldig gesprochen. Er wird zu einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon müssen sechs Monate vollzogen werden.

Zudem erhält der Mann ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit minderjährigen, weiblichen Personen. Weiter muss er dem Opfer eine Genugtuung von 10'000 Franken zahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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(red./TVO)

veröffentlicht: 14. März 2023 21:16
aktualisiert: 14. März 2023 21:25
Quelle: TVO

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