Feuerverbot

Feuerverbot in St.Gallen: «Es gilt, einen grossen Funkenflug zu vermeiden»

27.07.2022, 09:48 Uhr
· Online seit 26.07.2022, 17:34 Uhr
Kurz vor dem 1. August hat der Kanton St.Gallen ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldnähe ausgesprochen. Was dies jetzt bedeutet, erfährst du hier.
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Bis am 2. August wird es nichts mehr mit Feuerwerk oder Bräteln in Waldnähe. Der Kanton St.Gallen hat am Dienstag entschieden, dass ab Mittwoch in St.Gallen ein Feuerverbot in Wäldern und in der Nähe von Wäldern (200 Meter Abstand) gilt. Das bedeutet, dass es verboten ist, Feuer zu machen, Raucherwaren wegzuwerfen und Feuerwerk anzuzünden. Dies beinhaltet natürlich auch das Feuerwerk vom 1. August.

«Die Lage wird am 2. August zusammen mit dem Kantonsforstamt und der Gebäudeversicherung St.Gallen neu beurteilt», so Andrea Lee, stellvertretende Leiterin Bevölkerungsschutz.

Könnten sich die Regeln verschärfen?

«Basierend auf den jetzigen meteorologischen Vorhersagen gehen wir davon aus, dass das Feuer und Feuerwerksverbot in der Nähe des Waldrandes (200 Meter) ausreichen sollte. Es kommt aber darauf an, wie sich das Wetter entwickelt», sagt Lee.

Heisst das jetzt, dass es keinen 1.-August-Funken oder kein Höhenfeuer gibt?

Nicht unbedingt, Lee sagt: «Generell gilt es zu meiden, einen grossen Funkenflug zu haben. Darum haben wir uns für 200 Meter Abstand zum Wald entschieden. Um diese Funkenflüge zu verhindern, muss man diese 200 Meter einhalten.»

Könnte es aber sein, dass die Regel aufgrund der Wetterlage geändert werden könnte?

«Wir haben auch sonst im Kanton St.Gallen Stellen, welche extrem trocken sind. Es bräuchte im Moment ein paar Tage Regen, um die aktuelle Trockenheit auszugleichen.» Stand jetzt sieht es so aus, als ob wir ein Feuerwerk am 1. August geniessen können. Dieses wird aber mit Sicherheit nicht in Waldnähe geschehen.

(red.)

veröffentlicht: 26. Juli 2022 17:34
aktualisiert: 27. Juli 2022 09:48
Quelle: FM1Today

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