Freiheitsstrafen für Böller-Werfer

07.01.2019, 15:18 Uhr
· Online seit 07.01.2019, 13:29 Uhr
Nach der Böller-Attacke an der Offa 2017 sind die beiden Täter, zwei junge Männer aus St.Gallen und Gossau, vor Bundesstrafgericht zu Freiheitsstrafen von 26 und 24 Monaten verurteilt worden.
Laurien Gschwend
Anzeige

Ein Stadtpolizist, eine Busfahrerin und drei weitere Personen wurden bei der Böller-Attacke vom 21. April 2017 in St.Gallen verletzt. Die beiden Täter hatten am Offa-Freitag kurz vor 18 Uhr von den Degustationshallen einen Böller auf die St.Jakob-Strasse geworfen. Dieser explodierte zwischen einem St.Gallerbus und einem Postauto. Durch die Wucht der Explosion barst eine Fensterscheibe des St.Gallerbusses, kurz darauf warfen die jungen Männer einen zweiten Böller. Durch die zweite Explosion erlitten fünf Personen Hörschäden.

Verbrechen oder Dummheit?

Nachdem lange unklar war, wer die Täter sein könnten, erhob die Bundesanwaltschaft im März dieses Jahres Anklage gegen zwei junge Männer aus St.Gallen und Gossau, im September folgte der Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die Bundesanwaltschaft forderte unter anderem eine Verurteilung wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, einfache Körperverletzung und Sachbeschädigung. Es habe sich lediglich um eine Dummheit gehandelt, argumentierte die Verteidigung.

Bundesanwaltschaft gefolgt

Nun liegt das Urteil vor: Das Bundesstrafgericht ist weitgehend den Anträgen der Bundesanwaltschaft gefolgt, wie tagblatt.ch berichtet. Der Hauptbeschuldigte, ein Landschaftsgärtner aus St.Gallen (24), erhielt eine Freiheitsstrafe von 26 Monaten (davon sechs Monate unbedingt). Sein Mittäter, ein Bodenleger (26) aus Gossau, wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafen von 24 Monaten verurteilt.

Details zum Urteil kannst du auf tagblatt.ch nachlesen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 7. Januar 2019 13:29
aktualisiert: 7. Januar 2019 15:18
Quelle: lag

Anzeige
Anzeige