Dreiländereck

Gar nicht so klar: Wem gehört eigentlich der Bodensee?

28.09.2019, 06:18 Uhr
· Online seit 28.09.2019, 06:15 Uhr
Ein österreichischer Verkäufer von Fischereipatenten wehrte sich vor Gericht gegen die Steuererhebung in Vorarlberg. Seine Begründung, der Bodensee gehöre gar nicht zu Österreich, wurde abgelehnt. Aber wie ist der See aufgeteilt?
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Die Schweiz, Deutschland und Österreich stellen Besitzansprüche an den drittgrössten See Mitteleuropas. Das verwundert nicht weiter, schliesslich grenzt er nicht nur an das Festland der Staatsgebiete, sondern er stellt neben der touristischen Attraktion auch ein wichtiges kulturelles und wirtschaftliches Gebiet dar.

Die stark vereinfachte Antwort auf die Frage, zu welchem Land er gehört, ist: allen dreien. Im Umkehrschluss aber auch: niemandem so richtig. Das bestätigt auch Alain Wicht von Swisstopo: «Die Fläche des Obersees ist nicht aufgeteilt. Die gemeinsame Nutzung ist durch verschiedene Abkommen geregelt.» 

Gerichtsfall in Vorarlberg

Diese vermeintliche Nicht-Regelung wollte sich ein Mann aus Bregenz zunutze machen. Er vergab dort Fischereipatente für einen gewissen Bereich, das Recht dazu wurde ihm vererbt. Steuern für die Patentvergabe wollte er aber keine bezahlen.

Er ging deswegen bis vor Höchstgericht in Wien, wie vol.at berichtet. Dies mit der Begründung, der Bodensee gehöre gar nicht zu Österreich, es gebe keine staatsvertragliche Regelung. Das höchste Gericht in Wien sah das anders und verwies auf Artikel 2 des Bundeslandes Vorarlberg, wonach auch der dem Ufer vorgelagerte Teil zum Bundesland gehöre. Soweit, so unklar. 

Unterschiedliche Theorien

Für die Aufteilung kämen verschiedene Theorien in Frage. Zum einen die oft auf Karten verwendete Realteilung in der Mitte des Sees. Dann gibt es noch die Haldentheorie, welche besagt, dass ausserhalb des Uferstreifens (die Uferzone beträgt am Bodensee 300 Meter) gemeinsames Hoheitsgebiet besteht.

Die drei Länder verwenden allerdings nicht einmal dieselbe Theorie. Die Schweiz tendiert eher zur Realteilung, während Österreich (siehe auch erwähnter Artikel 2) die Haldentheorie in der Verfassung verankert hat.

«Keine vergleichbare Situation in Europa» 

Der ehemalige Thurgauer Regierungsrat Claudius Graf-Schelling hat seine Doktorarbeit darüber geschrieben. Für ihn ist klar: «In Europa gibt es keine vergleichbare Situation. Vielleicht wäre es weniger kompliziert, eine klare Grenze zu haben, aber das ist natürlich nicht so einfach.»

Die Schweiz und Deutschland haben eine lange Küstenlinie und hätten mit der Realteilungstheorie Anspruch auf den grössten Teil des Sees. Österreich mit seinem vergleichsweise kleinen Küstenteil bekäme dann nur einen kleinen Anteil - logisch, dass sie eine andere Theorie vertreten.

Nur: Es gibt gar keine Bestrebungen, klare Grenzen zu ziehen. Der Bodensee stellt in vielen Bereichen ein tolles Beispiel für internationale Zusammenarbeit dar. «Wenn irgendwo wertvolle Bodenschätze gefunden werden, sieht das vielleicht anders aus», sagt Graf-Schelling. Bis dahin dürfte der Bodensee eine internationale Naherholungszone, Grenze und Verbindung in einem bleiben.  

veröffentlicht: 28. September 2019 06:15
aktualisiert: 28. September 2019 06:18
Quelle: FM1Today

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