Kreisgericht St.Gallen

Gefängnisstrafen für drei Männer wegen Sex mit 15-Jähriger

· Online seit 12.01.2022, 18:40 Uhr
Das Kreisgericht St.Gallen hat drei Männer wegen sexueller Handlungen mit einem Mädchen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte wird für sieben Jahre des Landes verwiesen. Die zwei weiteren Beschuldigten dürfen in der Schweiz bleiben.
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Die drei Beschuldigten im Alter zwischen 21 und 22 Jahren mussten sich am Montag vor Schranken verantworten, schreibt das «St.Galler Tagblatt». Ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten in einem von mehreren Männern gemieteten Raum nacheinander Geschlechtsverkehr mit einem 15-jährigen Mädchen gehabt. Ihr damaliger Freund war zusätzlich wegen Vergewaltigung und Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder angeklagt. Ein weiterer Vorwurf an ihn lautete, er habe die labile psychische Lage der Minderjährigen ausgenutzt, sie zum Gruppensex gedrängt und ihr vorgemacht, dies sei ganz normal.

Beschuldigte wehren sich gegen die Vorwürfe

Am späten Mittwochnachmittag gab das Kreisgericht das Urteil gegen die in St.Gallen geborenen und aufgewachsenen Männer bekannt. Alle drei hatten an der Gerichtsverhandlung den Tatbestand der sexuellen Handlungen mit einem Kind bestritten. Zwei von ihnen waren auch wegen anderer Straftaten angeklagt, für die sie in der Mehrheit ebenfalls Freisprüche forderten.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Beschuldigten im Wesentlichen bedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafen und eine Landesverweisung zwischen fünf und sieben Jahren beantragt. Die Verteidigung verlangte dagegen massiv mildere Strafen und vor allem einen Verzicht auf Landesverweisungen. Für einen der Beschuldigten forderte der Verteidiger einen vollumfänglichen Freispruch von Schuld und Strafe.

Sieben Jahre des Landes verwiesen

Der ehemalige Freund des Mädchens, ein 21-jähriger Nordmazedonier, erhielt vom Kreisgericht St.Gallen einen Freispruch vom Vorwurf des Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder. Für schuldig erklärt wurde er in den Anklagepunkten mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornografie, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gewerbsmässiger Betrug, Führen eines Motorfahrzeugs ohne im Besitze eines erforderlichen Führerausweises zu sein und Vergehen gegen das Waffengesetz. Es verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei acht Monate zu vollziehen sind, und einer bedingten Geldstrafe. Er wird für sieben Jahre des Landes verwiesen.

Gericht anerkennt persönlichen Härtefall

Der zweite Beschuldigte, ein 22-jähriger Kosovare, wurde wegen sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher harter Pornografie, mehrfacher Gewaltdarstellungen, einfacher Verletzung der Verkehrsregeln und Nichtabgabe von Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung schuldig erklärt. Ihn verurteilte das Kreisgericht St.Gallen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten, einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.

Der dritte Mann, ein 21-jähriger Nordmazedonier, wurde ebenfalls wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Beide Beschuldigten werden wegen Härtefalls nicht des Landes verwiesen. Hingegen erhielten alle drei Angeklagten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.

Aussagen des Mädchens sind glaubwürdig

Die Aussagen des Mädchens seien als glaubwürdig einzustufen, erklärte der vorsitzende Richter zu den Entscheiden. Vor allem habe es die Beschuldigten nicht übermässig belastet, sondern beispielsweise erklärt, es sei mit dem Gruppensex, an dem insgesamt sieben Männer beteiligt waren, einverstanden gewesen. Demgegenüber seien die Aussagen der Beschuldigten teils schwer nachvollziehbar und widersprüchlich. Sie hätten sich gegenseitig gedeckt und es seien Schutzbehauptungen zu erkennen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 12. Januar 2022 18:40
aktualisiert: 12. Januar 2022 18:40
Quelle: St.Galler Tagblatt/Claudia Schmid

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