Gegen Sexuelle Belästigung: Neues Angebot für St.Galler Unternehmen
Das Gleichstellungsgesetz verpflichte die Unternehmen, Mitarbeitende vor sexueller Belästigung zu schützen und präventive Massnahmen zu ergreifen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden erlebten aber im Verlauf des Erwerbslebens sexuelle Belästigungen.
Das tabuisierte Thema sei in vielen Betrieben kein Alltagsgeschäft. In der Realität reagierten Leitungspersonen oft unsicher und unvorbereitet, wenn es zu einem Vorfall komme. Die kantonale Gleichstellungsförderung biete nun mit dem Projekt «KMU konkret+» für kleinere und mittlere Unternehmen eine praxisnahe Unterstützung an.
Angeboten werden Weiterbildungen für Kaderpersonen und Mitarbeitende, die durch ein professionelles Schulungsteam direkt im Unternehmen durchgeführt werden. Die Geschäftsleitungen erhalten Unterstützung bei der Einführung oder Überarbeitung von Leitfäden und Reglementen.
Informationen dazu gibt es unter www.kmukonkret.ch. Das Angebot wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann finanziell unterstützt.