Kreisgericht St.Gallen

Gericht spricht Bauern aus Muolen wegen Tierquälerei schuldig

30.06.2020, 08:10 Uhr
· Online seit 29.06.2020, 20:11 Uhr
Ein Bauer aus Muolen musste sich heute vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. Er soll seine Schweine und Kühe gequält haben, indem er sie bei der Kastration und Enthornung nicht richtig betäubt habe. Das Gericht verhängt eine bedingte Geldstrafe von 50'000 Franken.

Quelle: tvo

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«Der Angeklagte hat das Narkosegerät zu wenig lange angesetzt, also nur 70 bis 75 Sekunden. Erforderlich wären aber 90 Sekunden», sagt Beatrice Giger, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft St.Gallen. Dadurch sei zu wenig Narkosegas zu den Ferkeln gedrungen und der Schmerzausschluss sei nicht gewährleistet gewesen. Ausserdem habe der Bauer eine zu tiefe Narkosegas-Konzentration verwendet. So sollen tausende von Ferkeln bei der Kastration gelitten haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei.

Darum forderte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Die Verteidigung hingegen forderte einen Freispruch. Dies, weil in den Betriebsanleitungen der Narkosemaschinen andere Angaben vorzufinden seien und unklar sei, wie viele Tiere tatsächlich betroffen waren. «Die Anzahl, welche von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde, basiert auf Schätzungen und Mutmassungen», sagt der Verteidiger Markus Ehr. «Wir verlangen deshalb nach dem Grundsatz ‹Im Zweifel für den Angeklagten› einen Freispruch.»

Das Kreisgericht St.Gallen spricht den Bauer wegen Tierquälerei schuldig. Ihn erwartet nun eine bedingte Geldstrafe von 50'000 Franken und eine Busse von 6'000 Franken. «Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil zufrieden», sagt Beatrice Giger. Und auch die Verteidigung zeigt sich zufrieden: «Wir sind positiv überrascht. Dies, weil die Strafanträge der Staatsanwaltschaft gekürzt wurden», sagt Markus Ehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(red.)

veröffentlicht: 29. Juni 2020 20:11
aktualisiert: 30. Juni 2020 08:10
Quelle: FM1Today

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