«Glaubte, mit Gummischrot zu schiessen»

· Online seit 19.01.2017, 16:14 Uhr
Der Anwalt des Haupttäters im Fall des Hanfplantagen-Angriffs von Altstätten fordert für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf bis sieben Jahren.
Sandro Zulian
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Im Prozess um den brutalen Überfall von sechs Männern auf eine Hanfplantage in Altstätten vor gut zwei Jahren fordert der Rechtsanwalt des Haupttäters eine niedrigere Haftstrafe. Schliesslich habe der Mann niemanden ernsthaft verletzen oder gar töten wollen.

Es war ein Irrtum

Dass er, zusammen mit seinen fünf Mittätern, auf die beiden Bewacher geschossen hatte, streitet der Hauptangeklagte nicht ab. Er sei jedoch überzeugt gewesen, seine Schrotflinte mit Gummigeschossen, statt mit richtiger Munition geladen zu haben, sagt der Verteidiger vor Gericht. Mit dem Gummischrot wollte er die Bewacher lediglich ausser Gefecht setzen: «Er wollte niemanden ernsthaft verletzen oder gar töten. Dass er scharfe Munition geladen hatte, war ein verhängnisvoller Irrtum.»

Deshalb dürfe der Beschuldigte nicht wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt werden, sondern lediglich wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Dafür und für die weiteren Delikte sei eine Freiheitsstrafe von fünf bis sieben Jahren genug.

Staatsanwalt hat eine andere Meinung

Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. Eine Verwechslung von Patronen, wie der Angeklagte geltend mache, sei höchst unwahrscheinlich. Ausserdem hätten aus der kurzen Distanz sogar Gummigeschosse lebensgefährlich sein können.

Dem kriminell bereits früher auffällig gewordenen Zürcher wird ein ganzer Katalog an Vorwürfen zur Last gelegt. Unter anderem versuchte vorsätzliche Tötung, Raub, Freiheitsberaubung und weitere Delikte. Der mittlerweile 40-jährige Mann hatte beim Überfall auf eine Indoor-Hanfplantage in Altstätten im Februar mit einer Schrotflinte auf zwei Bewacher geschossen.

Dann ergriffen die Männer die Flucht, weil sie bemerkten, dass die beiden angeschossenen Männer schwer verletzt waren. Einer der Bewacher wurde beim Angriff lebensgefährlich verletzt und leidet jetzt noch an den Folgen. Er ist stark traumatisiert und arbeitsunfähig.

Weitere Mittäter

Für fünf weitere Beteiligte am Überfall in Altstätten fordert die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von knapp drei bis zu vier Jahren. Ihre Verteidiger verlangen tiefere Strafen. Das Kreisgericht Rheintal verhandelt den Fall in den Räumen des Kantonsgerichts in St.Gallen. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.

veröffentlicht: 19. Januar 2017 16:14
aktualisiert: 19. Januar 2017 16:14

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