Kantonsrat St.Gallen

Grundlagen geschaffen: Steuererklärung neu elektronisch einreichbar

· Online seit 15.02.2021, 17:39 Uhr
Der St.Galler Kantonsrat hat am Montag diverse Nachträge zum Steuergesetz beschlossen. Ein Antrag für einen Denkzettel an Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) wegen deren politischem Engagement wurde auf Dienstag verschoben.
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Bei einigen der Nachträge zum Steuergesetz ging es um Bundesrecht, das nachvollzogen werden muss. Bei anderen Anpassungen gab es einen Spielraum. Dazu gehört die Möglichkeit, die Steuererklärung, die im Kanton St.Gallen bereits bisher online ausgefüllt werden kann, künftig auch elektronisch einzureichen. Die Steuerpflichtigen müssten dann keine Quittung mehr ausfüllen und mit der Post schicken.

Bei der Vermögenssteuer für Vereine und Stiftungen soll eine Freigrenze für Gewinne unter 5000 Franken eingeführt werden. Geplant war weiter eine Änderung bei den ergänzenden Vermögenssteuern. Dabei geht es um land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die nicht mehr genutzt und veräussert werden. Die Steuer, die dann anfallen würde, soll abgeschafft werden.

Gegen diese Abschaffung wehrten sich die Fraktionen von Grünen und SP. Eigentümerinnen und Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken würden sonst dauerhaft und ohne Grund privilegiert, erklärten die Grünen. Es handle sich um die Abgeltung für ein Steuerprivileg, sagte ein SP-Sprecher. In der aktuellen Situation dürfe auf diese Einnahmen nicht verzichtet werden.

Die ergänzenden Vermögenssteuern seien ein alter Zopf, den es nur noch in einigen wenigen Kantonen gebe, argumentierten hingegen die bürgerlichen Fraktionen. Die Anträge von SP und Grünen wurden nach einigen Diskussionen mit 85 gegen 24 Stimmen abgelehnt. Damit genehmigte der Rat alle vorgeschlagenen Anpassungen in erster Lesung.

Denkzettel an NGO

Bei der Beratung der Vorlage hatte sich die zuständige Kommission auch mit der Rolle von Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) und ihrer politische Tätigkeit beschäftigt. Auslöser dafür waren die Abstimmungen über die Konzernverantwortungs-Initiative und über das Jagdgesetz.

Die Kommission reichte eine Motion ein, die verlangt, dass die Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen, die sich politisch betätigen, aufgehoben wird. Die Regierung lehnte den Vorstoss ab und verwies auf Bundesrecht.

Am Montag folgte ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CVP-EVP, FDP und SVP. Darin wird die Regierung aufgefordert, bis Herbst 2021 eine Übersicht über die gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisationen im Kanton zu liefern. Sie soll dabei aufzeigen, wie die Steuerbefreiung periodisch überprüft werden kann. Der Entscheid über den Vorstoss der Kommission sowie über den Antrag der drei Fraktionen folgt am Dienstag.

veröffentlicht: 15. Februar 2021 17:39
aktualisiert: 15. Februar 2021 17:39
Quelle: sda

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