Ostschweiz
St. Gallen

Heikle Privatfahndung via Facebook

Heikle Privatfahndung via Facebook

· Online seit 30.08.2016, 06:26 Uhr
Ein St.Galler Ladenbesitzer hat auf Facebook ein Bild veröffentlicht, das einen Ladendieb zeigen soll. Das ist rechtlich sehr heikel. Der Mann auf dem Bild könnte den Ladenbesitzer verklagen. Und alle, die das Bild geteilt haben.
Leila Akbarzada
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Der Inhaber eines Softgun-Ladens in der Stadt St.Gallen hat das Bild eines mutmasslichen Ladendiebs auf Facebook gepostet.

Rechtlich nicht ganz ohne, wie Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, im Interview erklärt:

Herr Schneider, warum ist dieses Foto problematisch?

Wer privat einen Fahndungsaufruf via Social Media veröffentlicht, der muss sich bewusst sein, dass er möglicherweise eine Persönlichkeitsverletzung begeht. Es ist ja möglich, dass der Mann auf dem Bild das Delikt gar nicht begangen hat. Damit wird er zu Unrecht einer Straftat beschuldigt.

Gibt es weitere Probleme mit einem solchen Foto?

Ist die Polizei bereits am Fall dran, untergräbt der Facebook-Nutzer möglicherweise die polizeilichen Massnahmen. Zudem muss man auch davon ausgehen, dass die Person, die beschuldigt wird, etwas unternimmt.

Was heisst das?

Fühlt sich die Person tatsächlich in ihrer Persönlichkeit verletzt, kann sie die Person, die das Bild veröffentlicht hat, anzeigen.

Das Bild wurde mehrfach auf Facebook geteilt. Was heisst das für diejenigen Nutzer, die das Bild weiterverbreitet haben?

Grundsätzlich ist das ja keine schlechte Sache, gemeinsam zu versuchen, eine Straftat aufzudecken. Aber jeder, der dieses Foto teilt, teilt damit die potenzielle Persönlichkeitsverletzung. Falls die Person auf dem Bild Anzeige erstattet, müssen alle sich verantworten.

Der Mann, der das Bild veröffentlicht hat, behauptet, es gebe ein Beweisvideo. Ändert das etwas an der Sache?

Auch wenn ein Beweisvideo vorhanden ist: Die Polizei ist immer noch für die Strafverfolgung verantwortlich. In so einem Fall soll man Anzeige erstatten, so kann sich die Polizei mit ihren rechtlichen Grundlagen darum kümmern. Wenn die Polizei nichts weiss, kann sie auch nichts unternehmen.

veröffentlicht: 30. August 2016 06:26
aktualisiert: 30. August 2016 06:26
Quelle: red

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