St.Gallen

Hohe Corona-Fallzahlen: Gesundheitsdepartement sieht keinen Handlungsbedarf

03.12.2020, 15:57 Uhr
· Online seit 03.12.2020, 15:35 Uhr
Ende Oktober hat der Kanton St. Gallen im Unterschied zu den umliegenden Kantonen die Quarantäneregeln abgeschwächt. In einem schweizweiten Vergleich der positiven Corona-Fälle steht der Kanton schlecht da. Das Gesundheitsdepartement sieht aktuell keinen Handlungsbedarf.
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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht regelmässig eine Statistik mit einem Vergleich der positiv getesteten Fälle für die letzten 14 Tage, umgerechnet auf 100'000 Einwohner.

Bei den am Donnerstag veröffentlichten Angaben für die Periode zwischen dem 19. November und dem 2. Dezember wurden für die ganze Schweiz nach diesem Modell 598 laborbestätigte Fälle berechnet. Unter den Kantonen finden sich die höchsten Zahlen nicht mehr in der Westschweiz, wie noch vor wenigen Wochen: Am zweitmeisten Fälle wurden mit 790 für den Kanton St.Gallen ausgewiesen. Noch mehr Fälle gab es nur im Tessin mit 848.

Die Zahlen der anderen Ostschweizer Kantone liegen bei dieser statistischen Momentaufnahme teilweise deutlich tiefer als in St.Gallen: Im Thurgau sind es 570 Fälle, für Appenzell Ausserrhoden wurden 629 Fälle berechnet, für Appenzell Innerrhoden 366. Auch der Kanton Zürich steht deutlich - um 210 Fälle - besser da als der Kanton St.Gallen.

Unterschiede bei der Quarantäne

Sucht man nach Unterschieden bei der Bewältigung der Coronakrise zwischen St.Gallen und den Nachbarkantonen, dann stösst man zum einen auf strengere Massnahmen für die Schulen. Dazu gehört die Maskenpflicht bereits ab der Oberstufe oder das am Mittwoch vom Bildungsdepartement bekanntgegebene Verbot von Skilagern oder Skitagen bis zum Frühjahr.

Auf der anderen Seite gibt es im Kanton St.Gallen aber auch erleichterte Quarantäneregeln. Diese wurden auf den 31. Oktober geändert. Seither müssen enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie nicht mit ihnen im gleichen Haushalt leben.

Dies bedeutet unter anderem, dass diese Personen weiterhin zur Arbeit gehen könnten, wenn sie dabei Masken tragen und die Abstandsvorschriften einhalten. Bei den Erläuterungen steht: «Wenn es die persönlichen und beruflichen Umstände erlauben, sollen diese Personen im Homeoffice arbeiten.»

In den Nachbarkantonen ist dies anders. Dort müssen viel mehr Personen zwingend in Quarantäne. «Sie hatten engen Kontakt mit einer Person, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde?», heisst es stellvertretend auf der Homepage von Appenzell Ausserrhoden. «Sie müssen in Quarantäne gehen.» Und: «Quarantäne bedeutet: Bleiben Sie für zehn Tage zu Hause - ab dem Datum des letzten Kontakts mit der angesteckten Person.»

In der Kompetenz der Kantone

Klar ist, dass der Kanton St. Gallen eigene Regelungen für die Quarantäne erlassen kann. Dies bestätigte das BAG auf Anfrage von Keystone-SDA. «Die Kantone können eigene Bestimmungen treffen», lautete die Auskunft. Offen bleibt damit die Frage nach dem möglichen Einfluss der St.Galler Spezialregelungen auf die Zahlen der positiv getesteten Personen.

Das Gesundheitsdepartement erklärt dazu, ein Zusammenhang zwischen den Fallzahlen und der aktuellen Quarantänepraxis habe bisher nicht beobachtet werden können. In der Stellungnahme wird auf eine aktuelle Studie des St.Galler Kantonsspitals verwiesen. Diese zeige, dass das Risiko innerhalb eines Haushalts zu erkranken, wenn bereits ein Familienmitglied erkrankt ist, erheblich erhöht sei und bei Kontakten ausserhalb der Familie deutlich tiefer liege.

«Aktuell hält der Kanton St.Gallen an den bestehenden Quarantäneregeln fest», so das Gesundheitsdepartement. Dies bedeute eine zehntägige Quarantäne für Personen im gleichen Haushalt «sowie situationsabhängig für Schulklassen, Heime, andere Institutionen, Vereine oder anderen Settings, die im Tracing als Cluster erkannt wurden».

veröffentlicht: 3. Dezember 2020 15:35
aktualisiert: 3. Dezember 2020 15:57
Quelle: sda

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