Hundehalter ziehen vor Bundesgericht

· Online seit 20.03.2019, 08:53 Uhr
Wiler Hundehalter ziehen mit einer Beschwerde gegen das Polizeireglement der Stadt vor Bundesgericht. Dieses muss nun die Verhältnismässigkeit der generellen Leinenpflicht und Betretungsverbote für Hunde beurteilen.
Krisztina Scherrer
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Das Wiler Stadtparlament hat im Juni 2016 ein neues Polizeireglement erlassen, welches unter anderem einen ausgedehnten Leinenzwang sowie generelle Betretungsverbote für Hunde auf gewissen Arealen vorsieht. 93 Hundehalterinnen und Hundehalter haben gegen diese Bestimmung eine Beschwerde erhoben.

Das kantonale Departement des Innern hat diese Beschwerde abgewiesen. Im Februar 2019 wurde sie von der zweiten Instanz, dem St.Galler Verwaltungsgericht, teilweise gutgeheissen. Die Stadt Wil ordnete Leinenzwang in Wäldern und an Waldrändern an, dies ist laut dem Gerichtsentscheid unverhältnismässig und verstösst gegen die Tierschutzgebung. Das Betretungsverbot auf Friedhöfen sowie ein genereller Leinenzwang in Grün- und Parkanlangen wurde vom Verwaltungsgericht als verhältnismässig beurteilt.

Die Hundehalterinnen und Hundehalter geben sich mit diesem Teilerfolg nicht zufrieden und ziehen den Fall weiter vor das Bundesgericht. Sie weisen darauf hin, dass Hunde mit einem ausgeprägten Jagdtrieb sowieso an der Leine geführt werden müssen, auch wenn kein genereller Leinenzwang gilt. Um eine artgerechte Hundehaltung zu gewährleisten, brauche es nach ihrer Ansicht innerhalb des Siedlungsraumes Areale, wo sich ihre Hunde frei bewegen können. Zurzeit existiere ein solches «Hundeparadies» auf der Oberen Weierwiese, dieses soll aber einem Stadtpark weichen. Dort würde nach Wortlaut des Polizeireglements ebenfalls ein Leinenzwang herrschen.

Nebst den tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften auf Bundesebene existieren kantonale Hundegesetze, die teils stark voneinander abweichen. Im Kanton St.Gallen kann jede Gemeinde eigene Regeln zu Hundehaltung aufstellen. Dies ist aus Sicht der Hundehalter absurd und unzumutbar. Wichtiger sei die Förderung des Verantwortungsbewusstseins der Hundehalter und die Einheit der bundesrechtlichen und kantonalen Bestimmungen.

veröffentlicht: 20. März 2019 08:53
aktualisiert: 20. März 2019 08:53
Quelle: red.

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