Hundesteuer in St.Gallen steigt
Mindestens 60 und maximal 200 Franken: So viel Steuern dürfen Gemeinden im Kanton St.Gallen für Hunde erheben. Bisher lag der Maximalbetrag bei 120 Franken. Zusätzlich müssen die Gemeinden neu 10 Franken dieser Abgabe an den Kanton St.Gallen weitergeben.
30 Jahre altes Gesetz überarbeitet
Das Hundegesetz des Kantons St.Gallen ist 30 Jahre alt. Dieses wurde nun revidiert. Neu soll im Gesetz stehen, dass Halter ihren Hund «jederzeit wirksam unter Kontrolle halten» müssen. Ausserdem soll eine Haftpflichtversicherung für den Hund Pflicht werden.
Höhere Abgaben für Hunde
Der Kantonsrat hat zusätzlich einer Erhöhung der Abgaben für Hundehalter an den Kanton beschlossen. Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden festgelegt. Früher lag die Mindestgrenze für die Steuer bei 60 Franken, der Maximalbeitrag wurde auf 120 Franken festgelegt. Neu wurde dieser Maximalbetrag erhöht, die Gemeinden dürfen bis zu 200 Franken Steuer pro Hund verlangen. Der Kanton fordert neu zehn Franken pro Hund von den Gemeinden ein. Mit diesen Einnahmen sollen 160 Stellenprozente beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen bezahlt werden.
Im Kanton St.Gallen gibt es rund 29'000 Hunde, der Kanton nimmt durch die Gesetzesänderung also ab sofort 290'000 Franken pro Jahr ein.
Wer Hunde haltet, soll auch für sie zahlen
Die SVP sprach sich gegen die Erhöhung der Hundesteuer aus. Der SP-Kantonsrat Martin Sailer findet die Erhöhung angemessen und sagt gegenüber dem Tagblatt: «Mein Hund frisst für 50 Franken jeden Monat und scheisst drei Mal am Tag.»