Kantonsgericht St.Gallen

Käseproduzent zu fünf Jahren Haft verurteilt

14.07.2020, 18:09 Uhr
· Online seit 14.07.2020, 18:08 Uhr
In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des St. Galler Kantonsgerichts ist ein 52-jähriger Käser unter anderem wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Vor Gericht hatte er einen Freispruch verlangt.
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Mit seinem noch nicht rechtskräftigen Entscheid hat das St. Galler Kantonsgericht das Urteil der Vorinstanz weitgehend bestätigt, gelangte aber zusätzlich zu weiteren Schuldsprüchen.

Es verurteilte den 52-jährigen Käseproduzenten wegen gewerbsmässigen Betrugs, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und verschiedener weiterer Delikte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 63 Monaten.

Der Mann sei unter anderem dafür verantwortlich, dass grosse Mengen von Käse falsch deklariert worden seien, um Beiträge an die Sortenorganisationen zu umgehen, heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Kurzbegründung des Gerichts.

Der Käser habe ausserdem «Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen» treuwidrig nicht an die Milchproduzenten weitergeleitet. Er habe mit verschiedenen Transaktionen das von ihm geführte Unternehmen in Millionenhöhe geschädigt.

Freisprüche verlangt

In der Verhandlung vor dem Kantonsgericht am 27. Mai dieses Jahres warf die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, mehrere tausend Tonnen Käse als «Emmentaler» verkauft zu haben, obwohl der Käse nicht nach dem Pflichtenheft der geschützten Ursprungsbezeichnung hergestellt worden sei. Weiter soll der Käser ein schwer durchschaubares Geflecht aus Darlehen, Schuldübernahmen, Pfandbriefen und Investitionen aufgebaut haben, von dem er persönlich finanziell profitierte.

Das Kreisgericht See-Gaster hatte ihn im Juli 2017 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Im Oktober 2018 folgte eine unbedingte Geldstrafe. Der Anklage war das zu wenig: Vor dem Kantonsgericht verlangte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten, dazu eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen sowie eine Busse.

Der Käsermeister wollte hingegen einen Freispruch. Er argumentierte, er habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Allerdings sei er kein Buchhalter, sondern habe sich auf Helfer und Berater verlassen. Sein Verteidiger lieferte in seinen Ausführungen Erklärungen für all die Vorgänge, die die Anklage vorgebracht hatte. Diese seien in der Geschäftswelt normal, erklärte er.

veröffentlicht: 14. Juli 2020 18:08
aktualisiert: 14. Juli 2020 18:09
Quelle: sda

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