Kanton genehmigt zwei zusätzliche Verkaufssonntage
Unzählige Non-Food-Geschäfte mussten während des landesweiten Lockdowns die Türen über mehrere Wochen geschlossen halten. Der Kanton St.Gallen möchte den Läden deshalb zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe genehmigen, um die Umsatzeinbussen zu vermindern. Standartsgemäss gibt es jeweils vier Sonntagsverkäufe im Jahr.
«Wir haben Gesuche von Möbelhäusern erhalten, die einen zusätzlichen Sonntagsverkauf durchführen wollten», sagt Regierungsrat Beat Tinner. Deshalb habe der Kanton beschlossen, allen betroffenen Geschäften diese Möglichkeit zu bieten. «Die Läden können selbst entscheiden, ob und wann sie den Verkauf durchführen möchten.» Für die Durchführung eines Sonntagsverkaufs müssten die Geschäfte eine Bewilligung bei der betreffenden Gemeinde sowie beim Arbeitsinspektorat einholen. Die Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie die Verkaufssonntage nur Geschäften bewilligen, die von der Krise getroffen wurden.
Der Kanton St.Gallen stützt sich bei der Bewilligung zwei weiterer Sonntagsverkäufe auf eine Ausnahmeklausel im Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnungen (RLG). Dieses besagt, dass vorübergehende Abweichungen von den Vorschriften des RLG bewilligt werden können, wenn besondere Bedürfnisse es rechtfertigen.
(gbo)