Kinderbetreuung

Kanton St.Gallen verdoppelt Beiträge an Kinderbetreuung

· Online seit 20.10.2022, 11:40 Uhr
Der Kanton St.Gallen setzt weitere Anreize zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Nachtrag zum Kinderbetreuungsgesetz sieht neu zehn statt bisher fünf Millionen Franken jährlich für die familienergänzende Kinderbetreuung vor.
Anzeige

Das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Seither beteiligt sich der Kanton mit jährlich fünf Millionen Franken an den Kosten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.

Das Geld fliesst an die Gemeinden, diese geben es gemäss ihrer Förderpraxis an die Eltern weiter. Der Kantonsrat beauftragte im Februar 2022 die Regierung, die Kantonsbeiträge auf 10 Millionen Franken je Jahr zu erhöhen.

Volksabstimmung nötig

Die Regierung revidiert nun erstmals das Kinderbetreuungsgesetz, wie der Kanton am Donnerstag schrieb. Gemäss dem Auftrag des Kantonsrats sollen die politischen Gemeinden wählen können, ob sie die zusätzlichen Kantonsbeiträge zur Senkung der Kosten für die Eltern einsetzen, die bestehende Platzzahl ausweiten oder den Betreuungsschlüssel verbessern.

Die gesetzlichen Bestimmungen werden mit der Revision präzisiert. Weiterhin müssen die Gemeinden die Kantonsgelder ergänzend einsetzen, das heisst, sie können nicht zur Senkung ihrer bestehenden Ausgaben in diesem Bereich verwendet werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Der vorliegende Nachtrag des Kinderbetreuungsgesetzes unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum. Im November 2023 soll die Volksabstimmung stattfinden und der Nachtrag anschliessend per 1. Januar 2024 umgesetzt wird. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Dezember 2022.

Kein chancengerechter Zugang

Inzwischen liegen erste Erkenntnisse zur Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes vor. 2021 haben 74 von 77 Gemeinden den Kanton um Beiträge ersucht. Der grösste Teil der Gemeinden (90 Prozent) unterstützte mit den Geldern Kindertagesstätten. 79 Prozent der Gemeinden unterstützten auch schulergänzende Betreuungsangebote und 64 Prozent Tagesfamilien. Die meisten Gemeinden liessen diese Unterstützung den Familien in Form eines Rabatts auf den Betreuungsbeiträgen zukommen.

Im Kanton St. Gallen bestehe aber nach wie vor kein chancengerechter Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten, da die Kantonsbeiträge in den Gemeinden sehr unterschiedlich eingesetzt würden, schreibt der Kanton weiter. Abhängig davon, in welcher Gemeinde eine Familie wohnt, profitiert sie mehr oder weniger. Zudem sei das bestehende Beitragssystem sowohl für die Gemeinden als auch für den Kanton umständlich und aufwändig.

Die Regierung stellt im vorliegenden Nachtrag deshalb bereits eine nächste Gesetzesanpassung in Aussicht. Mit dem Aufbau eines neuen Systems zur Finanzierung der Kinderbetreuung im ganzen Kanton soll diesen Problemen begegnet werden.

veröffentlicht: 20. Oktober 2022 11:40
aktualisiert: 20. Oktober 2022 11:40
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige