Vor Abstimmungen

Kantonsrat beschliesst «Maulkorb» für St.Galler Regierung

· Online seit 01.12.2021, 12:01 Uhr
Die St. Galler Regierung darf sich künftig vor Abstimmungen nicht mehr äussern, wenn ihre Meinung von derjenigen des Kantonsrats abweicht. Dies setzten die Fraktionen von Mitte-EVP und SVP durch. Weiter wurde die Zeit für Doppelmandate in Regierung und Bundesversammlung beschränkt.
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Am Mittwoch hat der Kantonsrat über drei Anpassungen im Staatsverwaltungsgesetz entschieden. Zum einen ging es dabei um mehr Mitsprache des Parlaments bei Verordnungen. Die Vorlage war im Rat weitgehend unbestritten.

Neu muss die Regierung dem Kantonsrat bei Gesetzesentwürfen auch die Grundzüge des angedachten Verordnungsrechts vorlegen, «wenn die Verordnung von erheblicher Bedeutung ist». Ein Antrag der SVP, die Bestimmung auf alle Verordnungen auszuweiten, wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Maulkorb für Regierung

Am meisten Diskussionen gab es zur Frage, ob der St. Galler Regierung künftig untersagt werden soll, sich zu Abstimmungen zu äussern, bei denen sie nicht gleicher Meinung ist wie der Kantonsrat.

Auslöser dafür war die Abstimmung über das Verhüllungsverbot im September 2018. Im Vorfeld hatte die Regierung öffentlich bekanntgegeben, dass sie im Gegensatz zur Mehrheit des Parlaments das Gesetz ablehne. An der Urne wurde es dann angenommen.

Verärgert war danach die SVP-Fraktion. Sie reichte eine Motion ein, mit welcher der Regierung künftig untersagt werden soll, sich vor Abstimmungen öffentlich gegen Beschlüsse des Kantonsrats zu äussern. Im September 2019 wurde der Vorstoss knapp mit vier Stimmen Differenz gutgeheissen.

Damit musste die Regierung eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Sie schlug folgende Regelung vor: «Die Regierung vertritt bei kantonalen Abstimmungsvorlagen keine vom Kantonsrat abweichende Abstimmungsempfehlung.»

In der Vergangenheit habe die Regierung allerdings nur in seltenen Fällen im Vorfeld von Volksabstimmungen ihre abweichende Haltung klargestellt, hiess es dazu. In den vergangenen Jahren sei dies zweimal der Fall gewesen: Beim Urnengang zum Verhüllungsverbot 2018 und bei einer Abstimmung über das Rauchen von 2009.

Ausweitung abgelehnt

In der Debatte erklärte die FDP-Fraktion, dass sie die Vorlage ablehne. Es gehe um wenige Vorfälle. Ein Gesetz brauche es nicht. Die Bevölkerung könne durchaus differenzieren. Dagegen sprachen sich etwa auch Rednerinnen und Redner der Grünen und der SP aus. Es brauche keinen «Maulkorb» für die Regierung, hiess es etwa.

Dafür waren die Fraktionen von Mitte-EVP und SVP. Es gehe hier um die innenpolitische Neutralität bei Abstimmungen. Die politische Meinungsbildung finde im Kantonsrat statt, wurde argumentiert. Die beiden Fraktionen setzten sich mit 60 gegen 42 Stimmen durch. Damit wurde das Einmischungsverbot in erster Lesung beschlossen.

Danach stellte die SVP einen Antrag, dass auch die einzelnen Mitglieder der Regierung keine vom Kantonsrat abweichende Parole vertreten dürfen. Hier gehe es um die Meinungsfreiheit, hiess es von den anderen Fraktionen. Dieser Antrag wurde mit 80 gegen 30 Stimmen abgelehnt.

Beschränkung von Doppelmandaten

Beim dritten Nachtrag im Staatsverwaltungsgesetz ging es um Doppelmandate. Es sollte die Frage geklärt werden, wie lange ein Regierungsmitglied gleichzeitig im National- oder Ständerat sitzen darf. Die Regierung schlug vor, diese Zeit auf 18 Monate zu beschränken.

Für Diskussionen gesorgt hatte das Doppelmandat von Beni Würth (Mitte), der im Mai 2019 in den Ständerat gewählt wurde und danach noch ein ganzes Jahr Finanzchef des Kantons blieb.

Die vorberatende Kommission verlangte eine Verkürzung der Frist auf zwölf Monate. Dieser Antrag wurde von allen Fraktionen mehrheitlich unterstützt. Die Regelung wurde im Gesetz entsprechend angepasst.

veröffentlicht: 1. Dezember 2021 12:01
aktualisiert: 1. Dezember 2021 12:01
Quelle: sda

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