Keine Kündigung für Angestellten
Ein peinliches und schmerzliches Missgeschick: Der Kleinwagen einer 53-jährigen Frau verkeilte sich im Parkhaus unter dem Wiler Stadtsaal zwischen einem Ticket-Automaten und einer Parkschranke. Als die Frau nach der Befreiung des Wagens einsteigen will, kracht ihr die Parkschranke auf den Kopf. Sie fällt zu Boden, bleibt aber glücklicherweise unverletzt. (FM1Today berichtete)
Auf Whatsapp blossgestellt
Eine Szene, die niemand mitbekommen würde - hätte ein Parkhausangestellter sie nicht mit dem Handy gefilmt. Die Szene stellte er in einen Familienchat, schnell kursierte sie auf Whatsapp und landete nur kurz darauf beim «Blick». Mit dieser Handlung verstösst der Angestellte gegen das Personalreglement. Es dürfen keine Videodaten an Dritte weitergegeben werden.
Keine Kündigung
Der Verstoss wäre Grund für eine Kündigung, diese bleibt jedoch aus. «Da die Geschäftsführung ansonsten sehr zufrieden mit den Leistungen des betroffenen Mitarbeiters ist, haben wir ihn ausdrücklich verwarnt», sagt Armin Eugster, Verwaltungsratpräsident der Wiler Parkhaus AG, gegenüber dem St.Galler Tagblatt. Auch die betroffene Frau nimmt die Blossstellung nicht übel. Sie habe schon Schlimmeres erlebt, sagt sie im «Blick».
(red.)