Kanton St.Gallen

Keine regelmässigen Tests bei Spitalmitarbeitenden – Zerftifikatspflicht bei Besuchern

30.08.2021, 07:31 Uhr
· Online seit 30.08.2021, 07:29 Uhr
Im Kantonsspital St.Gallen und drei Spitälern der Region Rheintal-Werdenberg-Sarganserland gilt ein Besuchsverbot. In Ausnahmefällen sind Besuche mit Vorweisen eines Covid-Zertifikats gestattet. Während sich Besucher testen lassen müssen, gibt es keine regelmässigen Tests beim ungeimpften Personal.
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Wollen Ungeimpfte in St.Gallen, Altstätten, Grabs oder Walenstadt hospitalisierte Patientinnen und Patienten besuchen, müssen sie sich testen lassen, wie das «St.Galler Tagblatt» berichtet. Ungeimpfte Spitalmitarbeitende müssen sich hingegen nicht testen lassen. Das Spital schütze die Patienten, indem die Mitarbeitenden die Hygienemassnahmen konsequent umsetzten, wie Philipp Lutz, Mediensprecher des Spitals, gegenüber der Zeitung sagt. Krankheitsfälle würden rückverfolgt und betroffene Personen und deren Umfeld getestet werden. «Es wird dort getestet, wo ein Nutzen vorliegt», sagt Lutz. Man wolle die Mitarbeitenden mit Informationen und Aufklärung zum Impfen motivieren.

In der Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland gilt dasselbe Testregime wie am Kantonsspital St.Gallen, wie es auf Anfrage des «St.Galler Tagblatt» heisst. In den Spitälern Wil, Wattwil und Herisau wurde noch kein Besuchsverbot eingeführt. Auch besteht keine regelmässige Testpflicht beim Personal.

(red.)

veröffentlicht: 30. August 2021 07:29
aktualisiert: 30. August 2021 07:31
Quelle: FM1Today

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