Krankenkasse muss Geburt bezahlen

12.06.2018, 12:09 Uhr
· Online seit 12.06.2018, 12:08 Uhr
Weil eine Frau ihre Krankenkassenprämie nicht bezahlt hat, weigerte sich die Versicherung, die Kosten für ihre Entbindung zu übernehmen. Kosten, auf denen das Kantonsspital St.Gallen nicht sitzen bleiben wollte - zurecht.
Dario Brazerol
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Ist eine Geburt ein Notfall oder nicht? Diese Frage musste sich das Versicherungsgericht St.Gallen im letzten Monat stellen. Konkret geht es um den Fall einer Schwangeren, welche ihre Krankenkassenprämie bei der Assura nicht bezahlt hatte und deshalb betrieben wurde. Das führte dazu, dass die Frau auf der schwarzen Liste des Kantons aufgeführt war. Wer dort aufgelistet ist, kann nur noch in Notfällen medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Für die Geburt ihres Kindes wurde die Frau trotzdem im Kantonsspital St.Gallen behandelt. Die Assura weigerte sich darauf, die Kosten für die Geburt zu übernehmen. Die Frau habe vor dem Geburtstermin vier Monate Zeit gehabt, ihre fälligen Rechnungen zu bezahlen, heisst es von der Versicherung. Den Geburtstermin abzuwarten und dann von einem Notfall zu sprechen, sei falsch.

Klage gutgeheissen

Für das Kantonsspital St.Gallen war dies aber kein Grund, der Versicherung die Kosten zu erlassen. Dies, weil die Geburt, sobald die Frau im Spital eintraf, «notwendig und unaufschiebbar» war. Sobald dem medizinischen Personal eine Beistandspflicht zukomme, sei immer von einem Notfall die Rede. Das Kantonsspital reichte deshalb eine Klage beim Versicherungsgericht St.Gallen ein, welche gutgeheissen wurde.

Das Urteil ist nun rechtskräftig und die Assura verzichtet darauf, dieses vor das Bundesgericht weiterzuziehen. Weiter gibt die Assura bekannt, dass die Leistungssperre bei der besagten Frau mittlerweile aufgehoben ist.

Schwarze Liste soll abgeschafft werden

Am Montag hat die SP-Grüne-Fraktion im St.Galler Kantonsrat eine Motion eingereicht, in der sie die Abschaffung der schwarzen Liste verlangt. Sie treffe vor allem sozial und wirtschaftlich Schwächere. Der Ausschluss eines Teils der Bevölkerung von der medizinischen Versorgung sei inakzeptabel, heisst es darin.

veröffentlicht: 12. Juni 2018 12:08
aktualisiert: 12. Juni 2018 12:09
Quelle: red./SDA

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