Kreisgericht Toggenburg

Leiche in Abfallsack deponiert: 36-jähriger Zürcher verurteilt

03.06.2021, 19:35 Uhr
· Online seit 03.06.2021, 13:41 Uhr
Ein 36-jähriger Zürcher ist am Donnerstag vom Kreisgericht Toggenburg wegen Störung des Totenfriedens verurteilt worden. Der Mann hatte im Dezember 2019 zusammen mit seinem Bruder die Leiche eines 44-jährigen Drogenkuriers in einem Plastiksack an einem Waldrand in Kirchberg deponiert.
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Der 36-jährige Zürcher hatte im Dezember 2019 einen 44-jährigen Guatemalteken bei sich übernachten lassen. Die Männer kannten sich aus dem Ausgang. Der ausländische Gast verstarb, während der 36-Jährige am arbeiten war, in der Wohnung – an den Folgen eines Darmdurchbruchs. Der Mann hatte Fingerlinge mit Kokain in sich, er war Drogenkurier. Der Zürcher rief nicht die Ambulanz, sondern bat seinen Halbbruder um Hilfe. Die beiden steckten den toten Körper in mehrere Plastiksäcke und deponierten die Leiche anschliessend an einem Waldrand in Kirchberg.

Quelle: tvo

«Ich hätte nie so handeln sollen»

«Ich wusste nicht, wie ich reagieren sollte», sagte der 36-jährige Beschuldigte am Donnerstag vor Gericht. Die Ambulanz hatte der Mann nicht gerufen, weil er nicht gewusst habe, wie er das erklären sollte. Er habe Panik gehabt und die Leiche aus dem Haus verschwinden lassen wollen. «Ich hätte nicht so handeln sollen», so der Mann. Er würde heute nicht mehr so handeln, sagt er. Die Tat belaste ihn bis heute und er habe ständig Alpträume.

Laut der Staatsanwaltschaft hätte der 36-Jöhrige genügend Möglichkeiten gehabt, anders zu handeln. So habe der Beschuldigte etwa den Notruf wählen können. Beim Beseitigen der Leiche sei der Zürcher wie bei einer Müllentsorgung vorgegangen. «Er behandelte die Leiche wie Abfall.»

Freiheitsstrafe mit Probezeit

Das Kreisgericht Toggenburg spricht den Mann wegen Störung des Totenfriedens schuldig. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren, verurteilt. Die zehnwöchige Untersuchungshaft im Frühjahr 2020 wird der Strafe angerechnet. Ausserdem muss er eine Busse von 500 Franken sowie die Verfahrens- und Untersuchungskosten von etwa 50'000 Franken bezahlen. Gegen den Halbbruder des Beschuldigten läuft noch ein Verfahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(red.)

veröffentlicht: 3. Juni 2021 13:41
aktualisiert: 3. Juni 2021 19:35
Quelle: FM1Today

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