Leinenpflicht in Wil gilt
Das Stadtparlament von Wil hat 2016 ein neues Polizeireglement verabschiedet. Nach einer Abstimmungsbeschwerde hat das Verwaltungsgericht die Artikel als verhältnismässig beurteilt. Die Beschwerde wurde darauf ans Bundesgericht weitergezogen und eine aufschiebende Wirkung beantragt.
Das Gesuch wurde nun abgewiesen. Damit dürfen Hunde ab dem 3. Juni Spielplätze und Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Wil nicht mehr ohne Einwilligung der Berechtigten betreten. In öffentlichen Grün- und Parkanlagen gilt ein Leinenzwang. Einzig im Wald und an Waldrändern wurde der Leinenzwang vom Verwaltungsgericht nicht gestützt, diese Bestimmung wird deshalb auch nicht angewendet. Das Urteil des Bundesgerichtes über die anderen Bestimmungen steht noch aus.