Mehr Geld für die Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen
Die Regierung erfüllt mit der Vorlage einen Auftrag des Parlaments. Bei der Beratung des Berichts über die Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons im Februar 2022 wurde entschieden, die jährlichen Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung auf zehn Millionen Franken zu verdoppeln.
Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Gemeinden die Drittbetreuungskosten der Eltern senken, das Angebot ausweiten oder den Betreuungsschlüssel verbessern können. In der Vorlage werden unter anderem die Voraussetzungen für die Kantonsbeiträge präzisiert.
Die vorberatende Kommission unterstützt die Umsetzung. Sie schlägt aber vor, den Aufwand für die Gesuche und den Kontrollaufwand für den Kanton «auf das notwendige Mass zu beschränken und den Gesuchsprozess administrativ zu entlasten».
Der Kantonsrat berät das Geschäft in der kommenden Sommersession in erster und voraussichtlich auch zweiter Lesung. Die Vorlage untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Volksabstimmung soll im November 2023 stattfinden.
(sda/red.)