Melser Fasnacht: Lärm-Beschwerdeführer meldet sich zu Wort
«Ein Sturm im Wasserglas» lautet der Titel des Leserbriefs, den der Beschwerdeführer im «Sarganserländer» veröffentlichen liess und auch FM1Today zugesandt hat. Darin stellt er klar, dass er nichts gegen die Fasnacht habe, sondern dass seine Anzeige gegen den Gemeinderat gegangen sei. Er schreibt auch, dass er langjähriger und auch heute noch aktiver Fasnächtler sei.
Fasnächtler wehrten sich, Mann zog Beschwerde zurück
Der Mann hatte kurz vor dem Melser Fasnachtsbeginn beim Kanton eine Beschwerde eingereicht – die Nachtruhe ab 22 Uhr müsse auch während der Fasnacht eingehalten werden. Die Fasnächtler wehrten sich, allen voran die Clique «Huttlis», und lehnten sich gegen die Beschwerde auf. Innerhalb von nur drei Tagen trugen sich rund 2600 Personen auf der Seite profasnachtmels.ch ein und reagierten damit auf die Aufsichtsbeschwerde beim Kanton St.Gallen. Der Beschwerdeführer zog diese darauf zurück.
Melser hat nichts gegen Fasnachtslärm
Der Melser schreibt im Leserbrief, dass sich seine Anzeige nicht gegen den «üblichen» Fasnachtslärm gerichtet habe, sondern gegen den Betrieb «von Musikanlagen in Zelten oder weniger isolierten Fasnachtsbetrieben im Dorfkern nach 22 Uhr». Seine Anzeige sei weder gegen Barbetriebe noch Zelte an andere Orten gegangen.
Er meint weiter, dass sich der Gemeinderat nicht an seine eigenen Rahmenbedingungen gehalten habe. Diese sehen vor, dass «Musikanlagen ausserhalb schallisolierter Räumlichkeiten aus Lärmschutzgründen untersagt sind».
«Gemeinderat wollte mich mundtot machen»
Er kritisiert den Gemeinderat auch wegen seines Communiqués, das er am 14. Februar im «Sarganserländer» veröffentlichte. In der Mitteilung hiess es, dass vom Gemeinderat verlangt werde, dass Vereine die Musikanlagen in Zelten oder Hütten abschalten, oder sie die «provisorischen Lokalitäten so isolieren sollen, dass kein Lärm mehr nach aussen dringt».
Der Rat habe mit Absicht eine interne zu einer öffentlichen Angelegenheit gemacht und ihn mundtot machen wollen, sagt der Beschwerdeführer.
Nichts gegen Umzug
Auch die Berichte in den Medien seien inhaltlich falsch gewesen, schreibt der Melser. Seine Anzeige habe sich nicht gegen den Fasnachtsumzug oder die Kinderfasnacht gerichtet. In seinem Statement hält er auch fest, dass ihm Anstand und Rücksicht während der Fasnacht wichtig seien.
Der Melser Gemeinderat hält auf Anfrage des «Sarganserländer» fest, dass er die Bewilligungen für die Fasnacht im Rahmen seiner Kompetenzen und basierend auf den rechtlichen Grundlagen erteilt habe.
Der Leserbrief steht als Wortlaut in den Kommentaren.
(sk)