Mit Blumen und Geschirr Sichtfeld verdeckt

· Online seit 14.08.2019, 18:03 Uhr
Den Beifahrersitz mit Ware vollstopfen, bis das Sichtfeld eingeschränkt ist – am Dienstag wurden gleich zwei Personen deswegen von der Stadtpolizei St.Gallen angehalten und anschliessend angezeigt.
Nina Müller
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Mit einem sperrigen Karton auf dem Beifahrersitz und diversen Küchenutensilien auf dem Rücksitz wurde am Dienstag ein 54-jähriger Autofahrer in St.Gallen angehalten. Die Ladung auf der Beifahrerseite beeinträchtigte die Sicht aus der Seitenscheibe sowie zum Aussenspiegel, schreibt die Stadtpolizei St.Gallen.

Bei einem Fahrzeug einer 40-Jährigen schränkten eine Physalis und eine Hängepflanze die Sicht aus der Frontscheibe und der Seitenscheibe ein. Zudem war es einer Mitfahrerin nicht möglich, die Sicherheitsgurte zu tragen. Beide Autofahrer wurden angezeigt.

Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass Fahrzeuge nur so beladen werden dürfen, dass die Sicht nicht eingeschränkt wird. So dürfen die Frontscheibe, die zwei vorderen Seitenscheiben sowie die beiden Aussenspiegel nicht verdeckt sein.
(Stapo SG/red.)
veröffentlicht: 14. August 2019 18:03
aktualisiert: 14. August 2019 18:03

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