Rorschach

«Mohrenkopf»-Urteil: Staatsanwaltschaft zieht Fall «sehr wahrscheinlich» nicht weiter

18.03.2021, 16:13 Uhr
· Online seit 18.03.2021, 15:42 Uhr
Ein Mann wurde anfangs März vom Kreisgericht Rorschach vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Er hatte im Juni 2020 Schokoküsse mit dem Slogan «Original Mohrenköpfe» verkauft und sich dazu schwarz angemalt. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, wird wahrscheinlich aber das Urteil nicht weiterziehen.
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Für die Staatsanwaltschaft ist ein Urteil des Kreisgerichtes Rorschach offenbar nicht komplett nachvollziehbar. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet und verlangt vom Gericht eine schriftliche Begründung des Entscheids. Dies zeigen Recherchen vom St.Galler Tagblatt. Konkret geht es um den «Mohrenkopf-Fall» in Rorschach.

Fragliche Begründung des Richters

Mit der Begründung für den Freispruch löste der Richter bei einigen Personen einige Fragezeichen aus. Der Richter begründete den Freispruch damit, dass der rassistische Hintergrund der Aktion nicht offensichtlich gewesen wäre und für unbedarfte Dritte nicht unbedingt nachvollziehbar. Weiter sagte der Richter, dass auch er bei «Mohrenköpfen» an eine Süssigkeit denke.

Auch für die Staatsanwaltschaft ist dieser Freispruch und die Begründung offenbar nicht ganz überzeugend. Deshalb nun die Berufung. «Dies dient dazu, die Überlegungen und Erwägungen des Gerichtes nachvollziehen zu können – auch für allfällige ähnliche Fälle in Zukunft», sagt Beatrice Giger, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen.

Weiter erläutert Giger gegenüber dem Tagblatt, dass die Staatsanwaltschaft erst nachdem die schriftliche Begründung des Gerichtes vorliegt, entscheiden werde, ob sie den Fall weiterzieht oder nicht. «Sehr wahrscheinlich werden wir das aber nicht tun.»

Beschuldigter bereut nichts

Der Beschuldigte selbst bestritt vor Gericht eine politische Botschaft hinter seiner Aktion. Und erläutert: «Ich würde es wieder machen», sagte der Mann, ohne Reue zu zeigen. «Es war ein reiner Werbegag ohne rassistischen Hintergrund.» Mit seiner Verkleidung habe er einen «Mohrenkopf» der Marke Dubler darstellen wollen – und «keinen schwarzen Menschen».

Quelle: FM1Today / TVO

Die umstrittene Aktion lancierte ein 58-jähriger St.Galler im letzten Sommer: Der Imbissverkäufer bemalte sein Gesicht schwarz, zog sich eine Lockenperücke und einen goldenen Umhang über und verkaufte Schokoküsse der Firma Dubler unter dem Namen «Original Mohrenköpfe». Rund 350 Schokoküsse verkaufte er an diesem 18. Juni 2020.

Den Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung akzeptierte er nicht und zog vor Gericht – mit Erfolg. Das Kreisgericht Rorschach sprach den Mann frei.

(red.)

veröffentlicht: 18. März 2021 15:42
aktualisiert: 18. März 2021 16:13
Quelle: FM1Today

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