Lerchenfeld St.Gallen

Nach schwerem Badeunfall: «Turmspringen bleibt erlaubt»

22.08.2020, 07:08 Uhr
· Online seit 21.08.2020, 17:19 Uhr
Nach dem schweren Unfall eines 9-jährigen Schülers im St.Galler Freibad Lerchenfeld zeigt sich die Dienststelle Schule und Musik der Stadt St.Gallen betroffen. Die verantwortliche Lehrperson und die Mitschüler des Verunfallten werden psychologisch betreut. Turmspringen bleibt erlaubt.

Quelle: tvo

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Während des Schwimmunterrichts einer Klasse der St.Galler Primarschule Boppartshof im Freibad Lerchenfeld ereignete sich am Donnerstagnachmittag ein schwerer Unfall. Ein 9-jähriger Bub stürzte aus noch unklaren Gründen vom 5-Meter-Sprungturm auf den Beckenrand und wurde dabei schwer am Kopf verletzt. Mittlerweile ist sein Gesundheitszustand stabil. Gegenüber FM1Today nimmt Martin Annen, Leiter der Dienststelle Schule und Musik der Stadt St.Gallen, Stellung.

Martin Annen, wie geht es Ihnen nach dem Unfall im Lerchenfed?

Dieser traurige Vorfall macht mich sehr betroffen. Meine Gedanken sind beim Kind und bei den Eltern, bei der Familie, bei den Mitschülern und bei der betroffenen Lehrperson. Es ist eine schwierige Situation für alle Betroffenen.

Wie geht es der Lehrperson und den Mitschülern des verunfallten Kindes?

Die Lehrperson wird psychologisch betreut. Die Mitschülerinnen und Mitschüler führten am Tag nach dem Unfall, am Freitag, mit Fachpersonen Gespräche. Die Kinder konnten ihre Fragen und Emotionen loswerden. Gleichzeitig haben wir alle anderen Schülerinnen und Schüler der Primarschule Boppartshof über den traurigen Vorfall informiert. Wir pflegen ebenfalls den Kontakt zu den Eltern des verunfallten Buben.

Wie ist der Schwimmunterricht in Freibäder geregelt? 

Es gelten für Schulklassen die üblichen Baderegeln. Lehrpersonen sind beim Baden in Freibädern in der Sorgfaltspflicht besonders geforderet. Sie müssen deshalb eine spezielle Ausbildung absolvieren. In diesem Fall verfügte die Lehrperson über die notwendigen Kompetenzen. Ausserdem empfiehlt die Schweizerische Gesellschaft für Lebensrettung ab einer Gruppengrösse von 16 Leuten in beaufsichtigen Gewässern eine zusätzliche Aufsichtsperson dabei zu haben. In diesem Fall hatte die Lehrperson 22 Kinder dabei sowie eine Begleitperson.

Verantwortlich waren sowohl Bademeister als auch die Lehr- und Aufsichtsperson. Der Bademeister ist für die Einhaltung der Baderegeln im Freibad zuständig. Die Lehrperson ist für den Unterricht verantwortlich in Ergänzung zu den Bademeistern.

Gibt es fürs Turmspringen Regeln?

Es gibt keine spezifische Regeln fürs Turmspringen. Aber es ist sicher vernünftig, Kinder einer vierten Klasse selbst entscheiden zu lassen, ob sie von einem Turm springen wollen oder nicht und dies unter guter Aufsicht.

Wird das Turmspringen für Schüler nach diesem Vorfall verboten? 

Der Vorfall hat keine Konsequenzen für das Schulschwimmen. Nächste Woche findet der Schwimmunterricht statt. Wir sprechen keine Verbote aus, auch nicht für das Turmspringen. Allerdings gehe ich davon aus, dass nächste Woche keine Lehrperson mit ihren Schülerinnen und Schülern auf einen 5-Meter-Turm gehen wird.

(bon)

veröffentlicht: 21. August 2020 17:19
aktualisiert: 22. August 2020 07:08
Quelle: FM1Today

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