Kreisgericht Wil

Nach tödlichem Unfall: 27-Jährige soll ins Gefängnis

18.03.2020, 07:54 Uhr
· Online seit 18.03.2020, 07:40 Uhr
Ende März 2017 stirbt die 25-jährige S. Z. bei einem tragischen Autounfall in Schwarzenbach. Sie soll sich zuvor mit ihrer Freundin ein Rennen geliefert haben. Diese muss sich am Donnerstag vor Gericht verantworten.
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Nach einer feuchtfröhlichen Nacht in Wil setzen sich zwei Freundinnen in ihre beiden Mercedes hinter das Steuer und fahren los. In Schwarzenbach drücken beide aufs Gaspedal und rasen mit überhöhter Geschwindigkeit Richtung Oberuzwil. Bei einem Überholmanöver passiert das Unglück: Das überholende Auto kommt in einer Kurve von der Strasse ab und donnert mit über 150 Stundenkilometern erst in einen Stromverteilkasten, dann in eine Steinmauer.

Die damals 25-jährige Fahrerin S. Z. verliert beim Aufprall ihr Leben. Ihr Auto wird zurück auf die Strasse geschleudert, wo es mit dem Mercedes ihrer damals 24-jährigen Freundin zusammenkracht. Der Mercedes der Freundin wird auf die Wiese nebenan katapultiert. Sie und ihr Beifahrer kommen mit einem Schrecken davon.

Staatsanwaltschaft fordert Gefängnisstrafe

Am Donnerstag, fast drei Jahre nach dem Crash, steht die Freundin der Verstorbenen vor dem Kreisgericht Wil. Die Staatsanwaltschaft fordert viereinhalb Jahre Gefängnis, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Die Beschuldigte soll sich vor dem tödlichen Unfall ein Rennen mit ihrer Freundin geliefert haben.

Laut Anklageschrift hat die heute 27-Jährige spätestens auf der Wilerstrasse in Schwarzenbach von den erlaubten 50 Stundenkilometern auf über 100 Stundenkilometer beschleunigt. Sie soll so ein Autorennen mit S. Z., die direkt hinter ihr fuhr, angezettelt und einen tödlichen Unfall in Kauf genommen haben. Dies mit 1,1 Promille Alkohol im Blut.

Versuchte Fahrerflucht

Der jungen Frau wird ausserdem versuchte Fahrerflucht vorgeworfen. So habe sie nach dem Unfall weder Polizei noch Rettungsdienst alarmiert, sondern rief ihren Ex-Freund an. Dieser sollte ihr helfen, das Fahrzeug aus der Wiese zu ziehen, um die Unfallstelle verlassen zu können.

Verteidigung bestreitet Raserrennen

Durch die Anklageschrift enstehe ein unvollständiges Bild in der Öffentlichkeit, heisst es von Seiten der Verteidigung. In einer Stellungnahme schreibt der Anwalt, die Beschuldigte habe ihren Mercedes abgebremst, als sie gemerkt habe, dass sie von S. Z. überholt werde. «Es trifft darum nicht zu, dass ein Fahrzeugrennen stattfand», so der Anwalt.

S. Z. stand unter Drogen

Darüber hinaus basiere die Anklageschrift «in wesentlichen Punkten auf Interpretationen, die nicht zutreffen» und es würde die Fahrweise der verstorbenen Lenkerin S. Z. nicht ausreichend dargestellt. Diese habe die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und es sei zu keinem Unfall gekommen, welcher die Beschuldigte herbeigeführt habe. Bei der Verstorbenen seien ausserdem 1,7 Promille Alkohol, THC und ein Abbauprodukt von Kokain im Blut festgestellt worden.

Der Prozess vor dem Kreisgericht Wil findet am Donnerstag statt. Der Prozess wird wegen den aktuellen Coronavirus-Situation im Lindensaal Flawil durchgeführt, wo das «Social Distancing» eingehalten werden kann. Die Staatsanwaltschaft fordert viereinhalb Jahre Gefängnis für die Beschuldigte.

veröffentlicht: 18. März 2020 07:40
aktualisiert: 18. März 2020 07:54
Quelle: FM1Today

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