Nachdem Bub in Schacht fiel: Verurteilter zieht vors Gericht
Der junge Mann hatte das Gitter des Überlaufschachts auf der Wiler Reitwiese entfernt, um den Abfluss des Regenwassers zu gewährleisten. Weiter stellte er einen dicken Holzpfosten in den Schacht, was laut Staatsanwaltschaft einen «massiven Wassersog» bewirkte. Daraufhin fiel am 30. August 2020 ein damals viereinhalbjähriger Bub in den Schacht und zog sich schwere Hirnverletzungen zu.
Vergangenen Dezember wurde der Beschuldigte per Strafbefehl der schweren fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, so das Untersuchungsrichteramt Gossau. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 45'000 Franken sowie einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Hinzu kamen die Verfahrenskosten.
Diesen Entscheid akzeptierte der Beschuldigte nicht – mittels Einsprache verlangte er eine richterliche Beurteilung, wie die «Wiler Zeitung» berichtet. Nun wird der Fall am 3. November am Kreisgericht Wil verhandelt.
(red.)