St.Galler Kantonspolizei

Nationalitäten werden in Polizeimeldungen genannt – das wirft Fragen auf

09.01.2023, 19:45 Uhr
· Online seit 22.12.2022, 17:02 Uhr
Im Kanton St.Gallen wird in Polizeimeldungen die Nationalität der erwähnten Personen genannt. Diese Praxis ist nach einem Bundesgerichtsurteil je nach Rechtsgrundlage in Frage gestellt. In einem Vorstoss aus dem Kantonsrat werden Auskünfte zu den Konsequenzen für die St.Galler Kantonspolizei verlangt – und sorgt für Diskussionen in der St.Galler Politik.

Quelle: TVO

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Beim Entscheid des Bundesgerichts vom 13. Oktober 2022 ging es um das Polizeigesetz des Kantons Zürich. Nach einer Abstimmung vom März 2021 gibt es darin eine neue Regelung, die verlangt, dass in Polizeimeldungen die Nationalität von Verdächtigen, Opfern und Straftätern genannt werden muss. Dagegen wurde eine Beschwerde eingereicht.

Grundsätzliche Einwände gegen die Veröffentlichung der Staatsangehörigkeit hat das Bundesgericht nicht. Es stellte aber fest, dass für die Regelung der Nennung von Verdächtigen oder Tätern die Schweizerische Strafprozessordnung massgebend sei - und nicht ein kantonales Gesetz. Demnach könnte im Zürcher Polizeigesetz nur die Publikation der Nationalität bei Unfallopfern oder bei Vermissten verlangt werden.

Muss die St.Galler Polizei ihre Praxis anpassen?

SP-Kantonsrätin Monika Simmler, von Beruf Strafrechtlerin und Kriminologin, reagiert in ihrem neuen Vorstoss auf das Bundesgerichtsurteil. Sie verweist auf das St.Galler Polizeigesetz, das bei der Regelung der Nennung der Staatsangehörigkeit auf Straftaten Bezug nehme. Dies reiche nicht mehr aus. Der kantonale Gesetzgeber sei «gerade nicht befugt», die Informationstätigkeit der Polizei im Fall von Straftaten zu regeln, schrieb sie.

Wieso die Nennung der Staatsangehörigkeit für Simmler unnötig ist, erfährst du im TVO-Beitrag.

Die Kantonsrätin will nun wissen, ob die St.Galler Kantonspolizei ihre bisherige Praxis anpassen müsse. Die Regierung soll zudem erklären, ob sie die aktuell laufende Revision des Polizeigesetzes dafür nutzen wolle, die bisherige Norm «zu streichen oder zu revidieren».

Der Kanton Zürich sieht keinen Grund seine Praxis zu ändern. Er beruft sich auf eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft an die Polizei, die verlangt, dass die Nationalität angezeigt werden muss.

(sda/red.)

veröffentlicht: 22. Dezember 2022 17:02
aktualisiert: 9. Januar 2023 19:45
Quelle: FM1Today

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