Toggenburger Nazi-Konzert

Neonazi erhält bedingte Gefängnisstrafe

· Online seit 30.06.2020, 11:53 Uhr
Ein deutscher Neonazi ist wegen Besitzes von Serienfeuerwaffen und Munition vor dem Bezirksgericht Hinwil gestanden. Er gehörte auch zu den Verantwortlichen des Neonazi-Konzerts in Unterwasser im Jahr 2016. Jetzt ist das Urteil gegen den den 32-jährigen Rechtsextremen bekannt.
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Das Zürcher Bezirksgericht Hinwil verurteilte den 32-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten und sprach einen Landesverweis von zehn Jahren aus. Einen Freispruch erhält der Mann für den Vorwurf der Rassendiskriminierung, schreibt «srf.ch».

Der Deutsche stand vor Gericht, weil er zwei Serienfeuerwaffen, eine Pistole sowie rund 2000 Schuss Munition ohne Bewilligung besessen hatte. Angeklagt war er auch wegen eines Facebook-Posts, in dem er einen Zeitungsbericht über eine Auschwitz-Überlebende mit einem «Facepalm»-Emoji kommentierte, also mit dem Zeichen für «sich an den Kopf fassen.» Dazu schrieb er, «Zeitzeugenbericht von einer der 7 Millionen Überlebenden».

Die Staatsanwaltschaft hatte eine weit schärferes Urteil gefordert: Eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten, davon hätte der Deutsche, der während einer Weile in der Schweiz gewohnt hatte, 16 Monate im Gefängnis verbringen sollen und einen Landesverweis von 14 Jahren.

Der 32-Jährige gehörte zu den Organisatoren des «Rocktoberfest» im Jahr 2016 in Unterwasser. Gemäss eines SRF-Berichts hatte er die Tennishalle gemietet. Mehrere tausend Neonazis trafen sich damals, um «abzuhitlern». Die St.Galler Polizei hatte nicht eingegriffen, Politik und Bevölkerung zeigten sich danach entsetzt.

TVO-Bericht aus dem Jahr 2016:

veröffentlicht: 30. Juni 2020 11:53
aktualisiert: 30. Juni 2020 11:53
Quelle: FM1Today

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