Elektronisch abstimmen

Neuer Versuch mit E-Voting – St.Gallen und Thurgau sind beim Testlauf dabei

· Online seit 03.03.2023, 13:59 Uhr
Der Bundesrat erlaubt wieder Versuche mit E-Voting. Beim eidgenössischen Urnengang am 18. Juni dürfen die drei Kantone Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau zum ersten Mal das neue E-Voting-System der Post einsetzen.
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Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Ob im Herbst auch elektronisch gewählt werden kann, entscheiden die Kantone. In Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau darf allerdings lediglich ein kleiner Teil der Stimmberechtigten das Votum elektronisch abgeben. Insgesamt haben die Kantone für den 18. Juni die Zulassung von rund 65'000 Stimmberechtigten beantragt. Das sind laut Bundeskanzlei rund 1,2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten.

Offen für Auslandschweizer

In allen drei Kantonen können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer elektronisch abstimmen. Basel-Stadt lässt zudem im Inland lebende Menschen mit Behinderungen elektronisch abstimmen. In St.Gallen wiederum können sich Stimmberechtigte aus Gemeinden, die E-Voting anbieten wollen, fürs elektronische Abstimmen anmelden.

Die Grundbewilligungen für die Kantone für eine beschränkte Zahl von Stimmberechtigten gelten bis und mit den Abstimmungen am 18. Mai 2025. Neben diesen Grundbewilligungen benötigen die Kantone für jeden Urnengang eine Zulassung von der Bundeskanzlei.

An den Kantonen liegt es auch, ob an den eidgenössischen Wahlen 2023 elektronisch teilgenommen werden kann. Denn die Kantone entscheiden nach Angaben der Bundeskanzlei, ob sie entsprechende Gesuche einreichen oder nicht.

Abbruch im Jahr 2019

E-Voting-Systeme waren 2019 zum letzten Mal eingesetzt worden. In jenem Jahr entschied der Bundesrat, die elektronische Stimmabgabe wegen Sicherheitsproblemen vorläufig nicht als ordentlichen Stimmkanal einzuführen.

Die Post und der Kanton Genf zogen daraufhin ihre damaligen Systeme zurück. An den eidgenössischen Wahlen 2019 konnte nicht elektronisch teilgenommen werden. Zuvor hatten ab 2004 laut früheren Angaben der Bundeskanzlei 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.

In den knapp vier Jahren danach wurde das E-Voting-System der Post neu ausgerichtet. Die Post veröffentlichte den verifizierbaren Quellcode und die Dokumentation ihres neuen Systems ab 2021 und verbesserte es grundlegend, unter anderem mit einem öffentlichen Intrusionstest, wie die Bundeskanzlei schrieb.

Neu lässt der Bund nur vollständig verifizierbare und in seinem Auftrag unabhängig überprüfte Systeme für E-Voting zu. Sie dürfen für maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten im Kanton und 10 Prozent der landesweit Stimm- und Wahlberechtigten eingesetzt werden.

Laufende Weiterentwicklung

Im Zentrum des neu ausgerichteten Versuchsbetriebs stehe die kontinuierliche Verbesserung der Systeme, schrieb die Bundeskanzlei. Die Sicherheit soll laufend weiterentwickelt und gestärkt werden. Auch Erkenntnisse aus der Praxis sollen dafür genutzt werden.

Die vollständige Verifizierbarkeit des E-Voting-Systems ist nach Angaben der Bundeskanzlei wichtig für die Sicherheit von E-Voting: Sie erlaube es, anhand von Prüfcodes und mathematischen Beweisen allfällige Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen und darauf zu reagieren.

Elektronisches Abstimmen und Wählen wird namentlich von Auslandschweizerinnen und -schweizern, die im Heimatland abstimmen wollen, immer wieder gefordert. Grund ist, dass je nach Wohnort die Stimmkuverts so spät eintreffen, dass die Zeit nicht reicht für das rechtzeitige Zurückschicken der ausgefüllten Stimmzettel.

Doch auch Blinden und sehbehinderten Menschen würde der elektronische Weg die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen erleichtern. Der Schweizerische Blinden und Sehbehindertenverband begrüsste den Entscheid des Bundesrates, nach dem Abbruch wieder neue Versuche vorzubereiten.

(sda)

veröffentlicht: 3. März 2023 13:59
aktualisiert: 3. März 2023 13:59
Quelle: FM1Today

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