Universitäten

Neues Gesetz: Klare Verantwortlichkeiten für HSG-Organe

08.11.2021, 21:44 Uhr
· Online seit 08.11.2021, 13:28 Uhr
Die St. Galler Regierung hat ein neues Universitätsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Es klärt die Zuständigkeit verschiedener Organe, lässt aber der HSG und den Instituten grundsätzlich die bisherigen Freiräume. Senat und Rektorat unterstützen die Vorlage.

Quelle: tvo

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Mit dem neuen Gesetz würden unter anderem «offene Fragen der Governance» geklärt, sagte Regierungspräsident Marc Mächler (FDP) an der Medienorientierung am Montag. Gemeint sind damit die Diskussionen über Spesenbezüge und private Engagements von Professoren in den letzten Jahren.

Grundlegende Änderungen sind nicht vorgesehen. Es bleibt bei der weitgehenden Selbstverwaltung der Wirtschaftsuniversität. In den Gremien kommt es aber zu einer Entflechtung von Aufgaben, die Mitwirkung wird ausgebaut und die Rollen einzelner Positionen werden geklärt.

Der Universitätsrat ist weiterhin das oberste strategische Organ der HSG. Wie bisher übernimmt die Vorsteherin oder der Vorsteher des Bildungsdepartements das Präsidium. «Dazu könnte es noch politische Diskussionen geben», hiess es an der Medienorientierung. Neu werden es nur noch maximal neun, statt wie bisher elf Mitglieder sein und sie werden nicht mehr aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit sondern nach fachlichen Kriterien ausgewählt.

Mehr Mitsprache für Mittelbau und Studierende

Der Senat soll sich künftig neu zusammensetzen: 60 Prozent - und nicht wie bisher 80 Prozent - der Sitze werden von Professorinnen und Professoren eingenommen. Die übrigen 40 Prozent der Sitze sind für den sogenannten «Mittelbau» sowie für Studierende und Doktorierende und für das Personal vorgesehen. Dadurch gebe es mehr Mitwirkung, sagte Bildungschef Stefan Kölliker (SVP). Neu wird aus dem Senat ein Senatsausschuss mit 30 Mitgliedern gewählt, der über die Alltagsgeschäfte entscheidet.

Künftig soll die Stelle der Rektorin oder des Rektors international ausgeschrieben werden. Sie wird dann jeweils für vier Jahre besetzt. Die Wahl muss von der Regierung genehmigt werden.

Die HSG-Institute sollen als «teilautonome und nach unternehmerischen Grundsätzen geführte Organisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit» weiterhin Drittmittel akquirieren. «Würde man dies ändern, könnte die Universität nicht mehr auf dem heutigen Level operieren oder müsste mehr Mittel vom Staat erhalten», sagte Kölliker.

Mehr Kompetenzen des Rektorats

Künftig erhält das Rektorat die Aufsicht über die Institute. Es gibt ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem. Überprüft werden unter anderem Spesenvergütungen oder Nebenbeschäftigungen. Das Rektorat bekommt mit dem neuen Gesetz eine «Weisungs- und Richtlinienkompetenz».

Eine weitere Neuerung ist, dass die Weiterbildung explizit als Aufgabe der HSG festgeschrieben wird. Aus selber erwirtschafteten Mitteln kann sich die Universität zudem an Spin-offs oder an Organisationen wie etwa dem Innovationspark Ost beteiligen.

Innerhalb der Universität habe es intensive Diskussionen über die Vorlage gegeben, erklärte HSG-Rektor Bernhard Ehrenzeller. Das Resultat sei überall klar gewesen: Man sei mit dem Entwurf einverstanden. Es sei gelungen, eine zukunftsfähige Grundlage zu finden.

Das neue Universitätsgesetz hat noch einen längeren Weg vor sich. Bis zum 21. Januar läuft die Vernehmlassung. Im August 2022 will die Regierung einen überarbeiteten Entwurf vorstellen. Die Beratung im Kantonsrat könnte dann im Februar 2023 beginnen. Weil es bis mindestens 2024 dauern wird, bis das neue Gesetz in Kraft ist, braucht es vorher Übergangsbestimmungen, etwa für die Besetzung des Rektorats.

veröffentlicht: 8. November 2021 13:28
aktualisiert: 8. November 2021 21:44
Quelle: sda

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