Toggenburg

Neues Urteil im Mordfall von Lichtensteig – Gefängnisstrafe wird vermindert

20.01.2022, 19:02 Uhr
· Online seit 20.01.2022, 14:39 Uhr
Ein Niederländer hat im Mai 2016 den bekannten Toggenburger Fredy K. in Lichtensteig erstochen und bestohlen. Er wurde anschliessend wegen Mordes zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Nun hat das Kantonsgericht St.Gallen die Strafe auf zehn Jahre reduziert – der Täter sei vermindert schuldfähig.

Quelle: tvo

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Im Mai 2016 wurde der bekannte Toggenburger Fredy K. durch einen Niederländer getötet. Dieser wurde 2020 vom Kreisgericht Toggenburg zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Die Verteidigung verlangte in zweiter Instanz eine mildere Strafe, während die Staatsanwaltschaft am Schuldspruch wegen Mordes festhielt. Nun hat das Kantonsgericht St.Gallen ein zweites Urteil gefällt.

Neues psychiatrisches Gutachten erstellt

Anders als das Kreisgericht Toggenburg verurteilt es den fast 43-jährigen Niederländer nur zu zehn Jahren Haft. Das Kantonsgericht befand den Mann für «mittelgradig vermindert schuldfähig», wie ein neuerliches psychiatrisches Gutachten ergeben hatte.

Zur Verhandlung vor dem Kantonsgericht ist es gekommen, weil der Täter das erste Urteil weitergezogen hatte. Besonders die Klassierung der Tat als Mord wollte die Verteidigung anfechten. Stattdessen sollte sie als Totschlag eingestuft werden, was eine deutlich verringerte Haftdauer zur Folge gehabt hätte.

Einstufung als Mordfall bleibt bestehen

Darauf ging das Gericht aber nicht ein. Zwar erachte es die Strafkammer als klar, dass «der labile Beschuldigte auf Geheiss des Opfers erniedrigende sexuelle Handlungen vornehmen und überdies sogenannte «Poppers» konsumieren musste», heisst es in der Medienmitteilung. «Poppers» ist der Name für eine flüssige, kurzzeitig wirksame Droge, die aphrodisierend und schmerzhemmend wirkt und gelegentlich von homosexuellen Männern beim Geschlechtsverkehr konsumiert wird.

Dennoch, so heisst es weiter, könne in rechtlicher Hinsicht nicht gesagt werden, dass der Beschuldigte deswegen in einer solch grossen Notsituation gewesen wäre und deshalb nur wegen Totschlags zu verurteilen wäre. Vielmehr sei insbesondere die Art der Ausführung der Tötung als «besonders verwerflich» zu qualifizieren. Darum bestätigte das Gericht die Einstufung der Tat als Mord.

Zusätzlich zur Haftstrafe muss der Täter den Töchtern des Opfers 30'000 respektive 35'000 Franken bezahlen und zudem für die Verfahrenskosten von über 150'000 Franken aufkommen.

Bekanntschaft aus dem Internet

Ereignet hat sich die Tag in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2016. Täter und Opfer lernten sich zuvor über eine Internetplattform kennen und trafen sich in Thailand. Bei ihrer Bekanntschaft sei es einzig um Sex gegangen, hiess es beim ersten Prozess vor dem Kreisgericht. Auf Einladung des Toggenburgers war der Niederländer später in die Schweiz gereist. Er sei sich bewusst gewesen, dass er sexuelle Dienstleistungen zu erfüllen habe, sagte der Beschuldigte.

Täter flüchtete nach Thailand

Zur Tat sei es gekommen, weil er die von ihm verlangten sexuellen Praktiken nicht mehr ausgehalten habe. Mit einem Messer tötete er den Schweizer. Mit rund 8500 Franken flüchtete er aus der Wohnung und flog nach Thailand. Dort wurde er später festgenommen.

Der getötete Fredy K. war in Lichtensteig ein bekanntes Dorforiginal. Er führte das mechanische Musikmuseum und veranstaltete zahlreiche Drehorgelevents im Toggenburger Städtchen.

(red.)

veröffentlicht: 20. Januar 2022 14:39
aktualisiert: 20. Januar 2022 19:02
Quelle: FM1Today

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