Neun Jahre Gefängnis für Geiselnahme

· Online seit 20.12.2018, 12:04 Uhr
Ein 34-jähriger Chinese hatte im Jahr 2005 mit zwei Komplizen eine Familie aus St.Gallen als Geiseln genommen. Jetzt hat ihn das Bundesgericht zu neun Jahren Haft verurteilt.
Krisztina Scherrer
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Im November 2005 ist der Chinese mit zwei Mittätern in die Wohnung einer vierköpfigen Familie aus St.Gallen eingebrochen. Sie überwältigten den Vater und die beiden Töchter. Auch die Frau, die erst später nach Hause kam, wurde gefesselt. Die Täter forderten den Schlüssel für das Restaurant des Familienvaters und den Code für den Tresor. Als zwei von ihnen die Wohnung verliessen, konnte der Vater die Polizei alarmieren.

Der Chinese hatte vor dem Kantonsgericht argumentiert, dass ihm die Tatbeteiligung untergeschoben worden sei. Die DNA-Spuren und Fingerabdrücke erklärte er damit, dass er die Familie gekannt habe. Er beantragte Freispruch.

Das sah das Bundesgericht aber nicht so: Sie verurteilen den 34-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Sie folgen der Begründung des Kantonsgericht St.Gallen, das sich primär auf die Aussagen der Opfer stützte. Die Schilderungen sind gemäss Urteil differenziert und lebensnah. Auch wenn gewisse Widersprüche bestünden, müsse nicht an der Täterschaft des Verurteilten gezweifelt werden.

veröffentlicht: 20. Dezember 2018 12:04
aktualisiert: 20. Dezember 2018 12:04
Quelle: SDA/red.

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