Polizei sammelt Laserpointer ein
12.07.2019, 16:28 Uhr
· Online seit 12.07.2019, 16:26 Uhr
Anzeige
Am 1. Juni 2019 ist das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall in Kraft getreten. Damit sind Laserpointer, die nicht der Laserklasse 1 zugeordnet werden können, verboten.
Für den Besitz solcher Laserpointer gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2020. Darunter fallen alle Pointer der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B und 4, sowie alle nicht gekennzeichneten Laserpointer.
Die Kantonspolizei St.Gallen bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, entsprechende Laserpointer straffrei auf allen Polizeiposten abzugeben. Sie werden danach durch die Polizei entsorgt beziehungsweise vernichtet.
Anzeige