St.Gallen

SAK passte Vergütung an – Regierung weist Kritik zurück

· Online seit 04.03.2021, 12:14 Uhr
In einem Vorstoss aus dem St.Galler Kantonsrat sind die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) für tiefe Einspeisevergütungen für Solarstrom kritisiert worden. Inzwischen wurde der Tarif angepasst und die Regierung sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.
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In ihrem Vorstoss vom Dezember 2020 stützten sich drei Kantonsräte - je einer von CVP, Grünen und SP - auf ein Ranking der 30 grössten Energieversorger der Schweiz ab. Beim Vergleich der Höhe der Einspeisevergütungen für Solarstrom lägen die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) auf dem letzten Platz. «Andere vergüten nahezu das Doppelte», hiess es dazu.

Einspeisevergütungen werden an die Eigentümer von Photovoltaikanlagen ausbezahlt, wenn sie überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Die Energieversorger können diesen Strom wiederum ihren Kunden anbieten oder damit handeln. Entschädigt wird nicht nur die gelieferte Energie, sondern oft auch der Herkunftsnachweis - Strom aus der Region - , der beispielsweise für den Strommix einen Wert darstellt.

Einen Vergleich der Vergütungen gibt es auf einer Liste des Verbandes unabhängiger Energieversorger (VESE). Als der Vorstoss eingereicht wurde, fanden sich dort beispielsweise die St.Galler Stadtwerke auf dem vierten Platz. Sie richteten 7,27 Rappen pro kWh für die Energie aus und 4,64 Rappen für die Herkunft, machte zusammen 11,91 Rappen pro kWh. Die SAK lagen mit insgesamt 6,23 Rappen pro kWh am Schluss der Liste.

Regierung soll handeln

Im Vorstoss wurde die St.Galler Regierung aufgefordert, «als SAK-Hauptaktionärin» darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen bei der Einspeisevergütung spätestens ab 2022 «jeweils im Minimum den Durchschnitt der grössten Energieversorger» bezahle.

Die bisher tiefen Vergütungen begründete die SAK im Dezember gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit der günstigen Marktbeschaffung und den Strompreisen, die bei der SAK tiefer seien als bei anderen Energieversorgern. Folglich liege auch der Rücklieferpreis ohne Herkunftsnachweis tiefer.

Die SAK kündigte gleichzeitig eine Änderung für 2021 an. Künftig werde den Produzenten 6,53 Rappen pro kWh für die Energie und zusätzlich direkt 2,9 Rappen für den Herkunftsnachweis vergütet. Addiert sind das 9,43 Rappen. Dadurch werde sich die Platzierung deutlich verbessern, so der Sprecher.

Am 2. März hat die Regierung den Vorstoss beantwortet. Sie stellt fest, dass die SAK mit dem neu festgelegten Preis «im Mittelfeld der 30 grössten Energieversorger» liege. Konkret ist es Platz 15. Die Forderung aus dem Vorstoss sei damit erfüllt und es bestehe kein weiterer Handlungsbedarf. Zudem sei es nicht Aufgabe der Regierung, die Geschäftsleitung der SAK anzuweisen, wie die Vergütung des Herkunftsnachweises ausfallen solle.

veröffentlicht: 4. März 2021 12:14
aktualisiert: 4. März 2021 12:14
Quelle: sda

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