Schuldig: Kinderpornografie und Brandstiftung

26.10.2017, 12:29 Uhr
· Online seit 26.10.2017, 12:09 Uhr
Mehrfache Brandstiftung, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Übertretung des Waffengesetzes: Das Kreisgericht See-Gaster hat einen Mann zu Haft und einer Busse verurteilt.
René Rödiger
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Der Mann soll zwischen Mitte September und Mitte Dezember 2015 in Rapperswil-Jona 13 Brände gelegt haben. Bei der Aufklärung entdeckte die Polizei, dass der Mann auf seinem Handy mehr als 130 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt hatte. Ausserdem hat er gegen das Betäubungsmittelgesetzes und das Waffengesetz verstossen.

Das Gericht beurteilte das Verschulden des Mannes als schwer: «Eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten sowie eine Busse von 500 Franken sind angemessen.» Der Mann leide an einer Persönlichkeitsstörung und es sei wahrscheinlich, dass er rückfällig werde. Deshalb wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er die Bilder mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Handy gehabt habe, weil er im Internet Jagd auf Pädophile gemacht habe. Die Fotos habe er als Beweis behalten. Die Richter glaubten ihm nicht.

Laut der Anklageschrift ist der Brandstifter für einen Sachschaden von über 92'000 Franken verantwortlich. Den grössten Schaden richtete ein Brand im Oktober 2015, beim Unterstand der Tiefgarageneinfahrt zur Stadtverwaltung Rapperswil-Jona, an. Vor Gericht hatte der Angeklagte nur zwei Brände zugegeben. Diese habe er gelegt, weil er hässig auf das Betreibungsamt gewesen sei.

Gegen das Waffengesetz hat der 28-Jährige verstossen, weil bei ihm ein Luftgewehr gefunden wurde, für welches er keine erforderliche Dokumentation hatte.

Der Angeklagte hat bereits im März 2016 eine Forderung der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen über 62'512 Franken anerkannt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 26. Oktober 2017 12:09
aktualisiert: 26. Oktober 2017 12:29
Quelle: red.

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