Coronavirus

Schutzschirm für Grossveranstaltungen auch im Kanton St.Gallen

· Online seit 01.07.2021, 11:48 Uhr
Die St.Galler Regierung will sich an Entschädigungen für Publikumsveranstaltungen beteiligen, die wegen behördlicher Massnahmen abgesagt werden müssen. Damit soll es künftig Planungssicherheit für die Organisatoren geben. Der Schutzschirm gilt bis Ende April 2022.
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Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sind mit einer kantonalen Bewilligung wieder möglich. Weil sich die Lage wegen der Pandemie aber wieder ändern kann, hat der Bund einen Schutzschirm lanciert. Organisatoren erhalten damit Planungssicherheit: Muss der Anlass wegen neuer Massnahmen der Behörden abgesagt oder verschoben werden oder kann er nur reduziert durchgeführt werden, gibt es Entschädigungen.

Die St.Galler Regierung will sich zur Hälfte an diesen Zahlungen beteiligen und hat dafür eine dringliche Verordnung unterzeichnet, die ab dem 1. Juli gilt. Der Kantonsrat muss die Verordnung in der Septembersession nachträglich noch bewilligen.

Bedingung für die Entschädigungen ist, dass der Kanton den Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt habe, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Weiter muss die Veranstaltung auf Kantonsgebiet durchgeführt werden.

Der Kanton beschränkt die maximale Entschädigung pro Veranstaltung auf fünf Millionen Franken. Zudem müssen sich die Organisatoren mit einer Franchise von 5000 Franken und einem Selbstbehalt von zehn Prozent an den Kosten beteiligen.

veröffentlicht: 1. Juli 2021 11:48
aktualisiert: 1. Juli 2021 11:48
Quelle: sda

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