St.Gallen

Schutzverordnung vergessen? Weieren-Wirrwarr um Musikverbot geht weiter

25.06.2021, 20:05 Uhr
· Online seit 25.06.2021, 18:22 Uhr
Das Musikverbot auf Drei Weieren beschäftigte vergangene Woche Bevölkerung, Polizei und am Ende den Stadtrat. Dieser schaffte die Regelung kurzerhand wieder ab – womöglich ein Schnellschuss: Eine Schutzverordnung von 1995 untersagt nämlich Musikkonsum ohne Bewilligung bei den Weieren.
Nico Conzett

Quelle: tvo

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Das allgemeine Musikverbot auf Drei Weieren sorgte seit diesem Frühling für Missmut in der St.Galler Bevölkerung, auch die FM1Today-Community störte sich an der Regelung – und an den ausgesprochenen Bussen. Zuerst hielten die städtischen Behörden am Verbot fest; bei den Betreibern des Gemeinschaftsbads sowie bei den Anwohnenden in den umliegenden Quartieren stiess das Verbot auf Zuspruch und Verständnis.

Am Mittwoch folgte dann aber die Kehrtwende des Stadtrats: Das Musikverbot wird aufgehoben, bei der Regelung habe es sich um «einen Irrtum» gehandelt. Doch womöglich hat sich die Stadt doppelt geirrt: Eine Schutzverordnung aus dem Jahr 1995 für das Dreilinden-Gebiet lässt nämlich zumindest Interpretationsspielraum, was das Abspielen elektronisch verstärkter Musik bei den Weieren betrifft. Unter Artikel sieben ist in der Verordnung festgehalten: «Eine Bewilligung ist erforderlich für Nutzungen, die elektronisch verstärkte Lärmemissionen erzeugen.»

Eine Bewilligung für die Boom-Box?

Dieser Paragraph besagt – es kann zumindest so gedeutet werden – dass in jedem Fall eine Bewilligung für elektronische Musikabspielgeräte benötigt wird, unabhängig von deren Grösse. 1995 eine Bewilligung für den Ghettoblaster, heute eine für die Boom-Box? Fakt ist, dass dies in den letzten Jahren nie ein Thema auf Drei Weieren war und die Badegäste stets mit ihren Boxen – sofern sich die Lautstärke in erträglichem Rahmen bewegte – Musik hören durften.

Hat man die 26 Jahre alte Schutzverordnung im Laufe der Jahrzehnte also einfach vergessen? Die Frage, die sich stellt, ist, welche rechtliche Grundlage denn nun im Weieren-Gebiet gilt. Die Schutzverordnung von 1995 oder das Immissionschutzreglement, zuletzt 2021 aktualisiert? Für den St.Galler Politexperten Reto Antenen ist klar: «Die Schutzverordnung für das Dreilinden-Gebiet wurde vom Stadtparlament verabschiedet und steht damit über dem Immissionsschutzreglement, das der Stadtrat beschlossen hat.»

Kennen die Behörden ihre eigenen Verordnungen nicht?

Das würde bedeuten, dass die Schutzverordnung im Laufe der letzten Jahre schlicht vergessen ging, da der Musik-Paragraph ja nicht zur Anwendung kam. Überspitzt könnte man fragen: Wozu haben wir Gesetze, wenn diese nicht umgesetzt werden? Es mutet zudem fragwürdig an, dass der Stadtrat Regelungen erlässt und wieder aufhebt, ohne dass die geltenden Grundlagen berücksichtigt werden. Die Behörden müssen sich also die Frage, ob sie ihre eigenen Verordnungen nicht kennen, zumindest gefallen lassen.

Bei der Stadt hält man sich zurzeit bedeckt: «Wir werden die Angelegenheit nächste Woche prüfen. Wir klären die rechtliche Sachlage mit den verschiedenen involvierten Stellen ab», sagt die Kommunikationsverantwortliche der Stadt, Sabine Hosennen.

Was also für die nächsten Tage auf Drei Weieren bezüglich Musikhören gilt, ist völlig unklar – Bussen werden aber wohl kaum ausgesprochen, sofern man nicht völlig über die Stränge schlägt.

veröffentlicht: 25. Juni 2021 18:22
aktualisiert: 25. Juni 2021 20:05
Quelle: FM1Today

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