Kreisgericht Rorschach

Sex mit 13-jähriger Tochter der Partnerin: Rheintaler muss ins Gefängnis

28.08.2020, 05:32 Uhr
· Online seit 27.08.2020, 19:05 Uhr
Weil er Sex mit der 13-jährigen Tochter seiner Partnerin hatte, wurde ein 49-jähriger Rheintaler vom Kreisgericht Rorschach zu einer über dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Mutter des Kindes wurde ebenfalls schuldig gesprochen.
Anzeige

Ein 49-jähriger Rheintaler und seine 44-jährige Lebenspartnerin mussten sich Mitte August vor dem Kreisgericht Rorschach verantworten. Dies nach mehreren sexuellen Handlungen in den Jahren 2015 und 2016 zwischen dem Mann und der damals 12- respektive 13-jährigen Tochter seiner Partnerin. Später, im Jahr 2018, kontaktierte der Hauptangeklagte die inzwischen 15-Jährige über Whatsapp und bot ihr an, sie für Sex zu bezahlen.

Mildere Strafe als von Staatsanwaltschaft gefordert

Nun wurden sowohl der 49-Jährige als auch die 44-Jährige – die beiden sind immer noch ein Paar – verurteilt, wie aus dem schriftlich eröffneten Urteil hervorgeht. Der Rheintaler wurde der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und der versuchten sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dem Opfer muss er eine Genugtuung von 30'000 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verlangt.

Der 49-Jährige gab vor Gericht zu, dreimal Sex mit der Minderjährigen gehabt zu haben, dieser sei jedoch einvernehmlich gewesen. Sein Verteidiger forderte deshalb vor Gericht, ihn vom Tatvorwurf der mehrfachen Vergewaltigung freizusprechen.

Dieser Forderung kam das Kreisgericht Rorschach nach. Wegen widersprüchlicher Aussagen des Opfers müsse davon ausgegangen werden, «dass der Beschuldigte zumindest willentlich keine physischen Nötigungsmittel einsetzte».

Der Forderung, den Mann auch vom Tatbestand der versuchten sexuellen Handlungen gegen Entgelt freizusprechen, kam das Gericht nicht nach. Eine entsprechende Whatsapp-Nachricht aus dem März 2018 sei unbestritten.

Mutter wusste vom Sex

Die Mutter des Mädchens wird der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen. Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt – aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Die 44-Jährige habe vom sexuellen Kontakt gewusst und ihren Partner trotzdem weiter in die Familienwohnung gelassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(red.)

veröffentlicht: 27. August 2020 19:05
aktualisiert: 28. August 2020 05:32
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige