Kreisgericht Rorschach

Sex mit 13-jähriger Tochter der Partnerin: Teilweiser Freispruch gefordert

12.08.2020, 15:51 Uhr
· Online seit 12.08.2020, 08:26 Uhr
Vor dem Kreisgericht Rorschach standen am Mittwoch ein 48-jähriger Rheintaler und seine 44-jährige Lebenspartnerin. Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, die Tochter seiner Lebenspartnerin mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben.
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Der Hauptangeklagte und die Mutter des Opfers erscheinen gemeinsam vor dem Kreisgericht in Rorschach. Sie sind noch immer ein Paar und wohnen zusammen im Rheintal, stellt sich später bei der Befragung heraus.

«Ich bin kein Verbrecher»

Der 48-jährige Hauptangeklagte wird während der Befragung aufbrausend. Er gibt zwar Geschlechtsverkehr in drei Fällen zu, behauptet aber, von der damals 13-Jährigen verführt worden zu sein. Sie sei auf ihn zugekommen und er sei in sie «vernarrt» gewesen. Das Mädchen habe mit ihm Geschlechtsverkehr haben wollen. «Es ist ein Seich passiert. Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen. Ich bin kein Verbrecher, den man wegsperren muss», sagt der Angeklagte den Tränen nahe. «Das hätte nie passieren dürfen.»

Immer wieder wischt sich der Angeklagte mit einem Taschentuch den Schweiss von der Stirn. Die Übergriffe seien alle zwischen September und Dezember 2016 passiert: «Es fiel mir in dieser Zeit extrem schwer, der Kleinen zu widerstehen», sagt der Rheintaler. Er habe schliesslich nicht mehr genug Kraft gehabt und sich auf sie eingelassen. «Ich war ein Idiot, dass ich es zugelassen habe.»

Mutter wusste von den Übergriffen

Die Tochter erzählte schliesslich ihrer Mutter vom Geschlechtsverkehr. «Ich habe eine Nachricht auf Instagram gesehen, die darauf hindeutete», sagt die Mutter vor Gericht. Daraufhin habe sie die Tochter zur Rede gestellt, die den Geschlechtsverkehr zugab. Gemeinsam an einem Tisch hätten die drei beschlossen, die Polizei nicht einzuschalten. «Vor allem meine Tochter wollte das nicht», sagt die Mutter. «Sie sagte immer, es sei schon gut.» Schliesslich zog der Angeklagte bei den beiden im Rheintal ein.

Gemäss Staatsanwaltschaft wurde das damals 12- respektive 13-jährige Mädchen nicht nur während mehrerer Monate, sondern zwischen April 2015 und Ende 2016 vier Mal vergewaltigt. Die Jugendliche habe sich gewehrt, indem sie den Mann weggestossen und gebissen habe. Der Angeklagte habe die heute 17-Jährige an den Händen festgehalten und sich über die Abwehrhandlung hinweggesetzt. Immer wieder habe der Beschuldigte der Klägerin ausserdem an die Brüste, Hüfte und das Gesäss gegriffen.

Wollte Opfer für Sex bezahlen

Im Jahr 2018 schickte der Beschuldigte der Minderjährigen mehrere Nachrichten, in denen er schrieb, sie für Sex bezahlen zu wollen. Ausserdem fragte er, ob die damals 15-Jährige eine gleichaltrige Freundin habe, die dasselbe tun würde. Die Jugendliche ignorierte die Nachrichten, leitete sie aber ihrem leiblichen Vater weiter, der sie sofort im Rheintal abholte, zu sich nahm und mit ihr gemeinsam Anzeige erstattete. Im April 2019 wurde der Beschuldigte festgenommen und befand sich zwei Tage in Untersuchungshaft. Der Angeklagte sagt vor Gericht, dass die Nachrichten mit den Sexforderungen nur ein Scherz gewesen seien.

«Ihr Beziehungsleben ist ein Leben lang beeinträchtigt»

Die Staatsanwaltschaft fordert, dass der Rheintaler wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und versuchter sexueller Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt zu 5,5 Jahren Gefängnis verurteilt wird. Ausserdem soll er die Verfahrenskosten zahlen. Die Mutter soll eine bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten erhalten, da sie die Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzte. «Der Angeklagte hatte eine körperliche Übermacht über die Tochter», sagt die Staatsanwältin.

Die 17-Jährige selbst erscheint nicht vor Gericht. Ihr Verteidiger fordert vom Angeklagten eine Genugtuung von 30'000 Franken. «Das Mädchen hat nicht nur ihre Mutter verloren, dieses Ereignis wird sie ein Leben lang begleiten und ihr Beziehungsleben beeinträchtigen», sagt er vor dem Kreisgericht. Noch heute brauche das Mädchen Unterstützung im Alltag und lebe zurückgezogen. «Durch die sexuellen Übergriffe hat ihre Seele tiefe Wunden.» Trotz der Ereignisse haben Mutter und Tochter auch heute noch regelmässigen Kontakt.

Verteidigung: «Der Sex war einvernehmlich»

Der Verteidiger des Hauptangeklagten fordert, den 48-Jährigen vom Schuldspruch der mehrfachen Vergewaltigung und versuchten sexuellen Handlungen gegen Entgelt freizusprechen. Teilweise schuldig sei sein Mandant bei den mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind. Der Verteidiger fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. «Der Geschlechtsverkehr war einvernehmlich», sagt der Anwalt. Das Opfer habe wissen wollen, wie Geschlechtsverkehr sei.

«Die Aussagen des Opfers sind irreführend.» Sowohl was die Daten als auch die Orte der Vorfälle angehe, sagt der Verteidiger. «Das Geschehene plagt den Angeklagten noch heute und er ist bereit, eine gerechte Strafe zu akzeptieren.»

Die Verteidigung der Mutter fordert einen teilweisen Freispruch bezüglich der Verletzungen der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Eine Busse von 2500 Franken und eine Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen seien angemessen.

«Ich hoffe, dass ich eine zweite Chance bekomme», sagt der Hauptangeklagte abschliessend. «Es tut mir leid, was passiert ist. Es war eine Lehre.» Das Urteil wird schriftlich verkündet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(abl)

veröffentlicht: 12. August 2020 08:26
aktualisiert: 12. August 2020 15:51
Quelle: FM1Today

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