Wiler Leinenpflicht

«Sinnlose Überregulierung» – Hundehalter blitzen vor Bundesgericht ab

21.02.2020, 13:01 Uhr
· Online seit 21.02.2020, 11:03 Uhr
Die Wiler Hundehalter sind empört. Bis vor Bundesgericht sind sie gegen die Leinenpflicht in öffentlichen Grün- und Parkanlagen vorgegangen. Doch auch das höchste Gericht der Schweiz hat kein Gehör für Fido und Bello.
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Es ging ein Aufschrei durch die Hundeszene in Wil, als das Stadtparlament 2016 ein neues Polizeireglement verabschiedete. Der Stein des Anstosses: Eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern sowie in allen öffentlichen Grün- und Parkanlagen. Für Spielplätze und Friedhöfe wurde sogar ein Betretungsverbot verhängt.

Das wollten die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer so nicht hinnehmen. Sie reichten beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Das Gericht kam zum Schluss: Im Wald und an Waldrändern sollen die Vierbeiner weiter leinenlos rumtollen dürfen, in den Grün- und Parkanlagen hingegen wird der Leinenzwang angewendet.

Tierschutz nicht beachtet

Damit gaben sich die Hündeler nicht zufrieden, sie zogen den Fall weiter vor Bundesgericht. Und jetzt auch hier: eine Absage. Damit ist das Polizeireglement mit der Leinenpflicht in Wil Fakt.

In einer ersten Reaktion sagt der Tierarzt Sebastian Koller, der die 91 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer vertritt: «Anders als das Verwaltungsgericht prüfte das Bundesgericht die Regelung nicht auf ihre Vereinbarkeit mit der Tierschutzgesetzgebung. Diese mutwillige Nichtanwendung des Gesetzes ist empörend und skandalös.» 

«Urteil dürfte ohne Folge bleiben»

Ob sich die Hundehalterinnen und Hundehalter an die Leinenpflicht halten werden, ist nicht ganz klar. «Wenn sich das Bundesgericht erlaubt, das Verfassungsprinzip der Tierwürde und die Bundesgesetzgebung über den Tierschutz einfach zu ignorieren, kann von Hundehaltern schwerlich erwartet werden, dass sie die Vorschrift eines kommunalen Polizeireglements respektieren», sagt Koller.

Die Regelung zur Leinenpflicht steht seit Juni 2019 in Kraft, die Beschwerde beim Bundesgericht hatte keine aufschiebende Wirkung. Koller: «Das Urteil dürfte in praktischer Hinsicht ohne Folgen bleiben. Weder der ‹rechtsfreie› Zustand noch die Inkraftsetzung der neuen Regelung zeigten in der Realität irgendwelche Auswirkungen.» Koller bezeichnet deshalb die Leinenpflicht auch als eine «sinnlose Überregulierung».

(red.)

veröffentlicht: 21. Februar 2020 11:03
aktualisiert: 21. Februar 2020 13:01
Quelle: FM1Today

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