Guckloch-Fahrer
So war ein 81-Jähriger in Bütschwil unterwegs
11.12.2019, 13:32 Uhr
· Online seit 11.12.2019, 10:03 Uhr
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In der Dunkelheit ist es schon genug schwierig, als Autofahrer einen Fussgänger zu erkennen. Wenn man dann noch mit beschlagenen Scheiben fährt, kann es schnell gefährlich werden. Darum stoppte die Kantonspolizei St.Gallen am Dienstagabend in Bütschwil einen 81-jährigen Autofahrer, welcher mit stark beschlagenen Scheiben unterwegs war. Der Mann wurde von der Polizei angezeigt und musste die Frontscheibe reinigen, bevor er weiterfahren durfte.
Die Kantonspolzei warnt vor solchen «Guckloch-Fahrten» und erinnert an folgende Richtlinien:
- Frontscheiben sowie Seitenscheiben müssen stets komplett von Schnee und Eis befreit werden.
- Für optimale Sicht(barkeit) muss auch bei Rück- und Seitenspiegel, Front- und Rücklichter, Blinker und Kontrollschilder allfälliger Schnee entfernt und Vereisungen aufgelöst oder weggekratzt werden.
- Sind die Seitenspiegel genügen enteist und nicht angeschlagen, sind die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe nicht zwingend freizukratzen.
- Um die Sicherheit im Verkehr für weitere Verkehrsteilnehmer zu gewähren, müssen zudem Motorhaube und Fahrzeugdach von Schnee und Eis befreit werden. Denn herunterfallende Eisstücke sowie stiebender Schnee können dritte Fahrzeuglenker erschrecken und/oder kurzfristig deren Sicht einschränken. Diese Gefahr tritt auch durch Schnee oder Eis auf Lastwagenblachen auf.
(Kapo SG/red.)
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