So hatten es die Eltern eines jungen Rheintalers eigentlich nicht gemeint. Sie überliessen ihrem Sohn ein Auto, um davon unbefristet Gebrauch zu machen. Nach rund einem Monat jedoch habe er laut dem «Rheintaler» das Gefährt beim Strassenverkehrsamt auf seinen Namen übertragen lassen.
Anschliessend ging er zu einer Autohändlerin und verkaufte das Fahrzeug für 22'000 Franken. Mit dem Geld erwarb er ein identisches Auto für 18'000 Franken und gab es einer Bekannten. Bei dieser hatte er Schulden angehäuft. Die restlichen 4'000 Franken bezog er in bar.
Nun wurde er per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 4500 Franken mit einer zweijährigen Probezeit verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 900 Franken bezahlen und für Gebühren, besondere Auslagen und die Anwaltskosten seiner Eltern aufkommen.
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