Die Rorschacher Stadtverwaltung verweigerte der Frau mehrmals, sich am neuen Wohnort anzumelden. Ende 2014 gab die Frau schliesslich auf und zog nach St.Gallen zurück.
Die Stadt St.Gallen, die seither wieder für die Sozialhilfe aufkommt, reichte ein «Richtigstellungsbegehren» ein. Sie warf Rorschach vor, die Frau bewusst abgeschoben zu haben, um nicht für deren Unterhalt aufkommen zu müssen.
Das kantonale Departement des Inneren und zuletzt auch das Verwaltungsgericht gaben der Stadt St.Gallen Recht. Rorschach habe die Sozialhilfebezügerin auf unfaire Weise abgewiesen, hiess es im Urteil.
Das Verschulden Rorschachs, dessen Stadtpräsident Thomas Müller (SVP) die Höhe von Sozialhilfekosten immer wieder öffentlich kritisierte, wiege schwer. Die Behörde habe sich systematisch geweigert, die Frau ins Einwohnerregister einzutragen, um ihr keine Sozialhilfe ausrichten zu müssen.
Nun zieht Rorschach den Streitfall ans Bundesgericht weiter, wie das Verwaltungsgericht am Montag bekanntgab. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist somit nicht rechtskräftig.