Gesundheitswesen

Spitalvorlage: Beschwerde hat aufschiebende Wirkung

17.07.2020, 15:56 Uhr
· Online seit 17.07.2020, 15:45 Uhr
Das Bundesgericht habe einer Beschwerde gegen die Spitalvorlage der St. Galler Regierung aufschiebende Wirkung zuerkannt. Dies teilte der Anwalt Werner Ritter am Freitag mit. Damit dürfe die Vorlage nicht beraten werden. Die Regierung kündigt einen Gegenantrag an. Die Folgen sind noch unklar
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Am 13. Mai 2020 hatte das St. Galler Verwaltungsgericht entschieden, dass es auf zwei Beschwerden gegen die Spitalstrategie der St. Galler Regierung nicht eintreten werde. Es sei nicht zuständig.

Kurz darauf kündigte der Beschwerdeführer, der frühere St. Galler CVP-Kantonsrat und Anwalt Werner Ritter aus Altstätten, an, die Entscheide angesichts «offenkundiger Mängel» vor Bundesgericht anzufechten.

Aufschiebende Wirkung

Am Freitag verschickte nun Ritter eine kurze Medienmitteilung und gab darin bekannt, dass das Bundesgericht seiner Beschwerde gegen die Botschaft der Regierung zur Spitalstrategie «aufschiebende Wirkung» zuerkannt habe. Ritter folgert daraus: Damit entfalte die Spitalvorlage keine Wirkung und dürfe damit auch nicht beraten werden: Weder von der zuständigen Kommission, noch vom Kantonsrat.

Allerdings hat die Kommission sich schon an ersten Sitzungstagen mit der Vorlage befasst. Die wegen der Corona-Krise vom Mai auf den Herbst verschobene Beratung der Spitalstrategie soll in der kommenden Septembersession stattfinden.

Mit den Beschwerden wollen Ritter und weitere Personen eine Korrektur der Spitalstrategie erzwingen. Die vom Stimmvolk Ende 2014 beschlossenen Spitalbauprojekte sollten weitergeführt und die Regierung zur Überarbeitung der Spitalstrategie verpflichtet werden.

Regierung stellt Gegenantrag

Die St. Galler Regierung werde «umgehend beim Bundesgericht Antrag auf Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes stellen», hiess es in einer ersten Reaktion von der Staatskanzlei. Wie sich der Entscheid des Bundesgerichts auf die Beratung der Vorlage durch den Kantonsrat auswirken könnte, werde nun abgeklärt.

Anwalt Ritter reagierte am Nachmittag mit einer weiteren Medienmitteilung. Die Ankündigungen nehme er «mit Erstaunen» zur Kenntnis, schrieb er darin. Die Regierung - aber auch das Verwaltungsgericht - seien vom Bundesgericht wegen des Gesuchs der aufschiebenden Wirkung zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Am 14. Juni habe das Bundesgericht dann aber mitgeteilt, dass es «keine Einwände» gegeben habe.

Offenbar sei die Frist zur Stellungnahme verpasst worden, argumentiert Ritter. Nun wolle die Regierung ein Wiedererwägungsgesuch stellen. Auf den entsprechenden Entscheid des Bundesgerichts dürfe man gespannt sein.

veröffentlicht: 17. Juli 2020 15:45
aktualisiert: 17. Juli 2020 15:56
Quelle: sda

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