St.Gallen verzichtet auf Massentests ++ «Wir sehen das Ende des Tunnels»
Der Kanton hat vier Gruppen definiert, bei denen eine regelmässige Testung von symptomlosen Personen sinnvoll ist. Es handelt sich um sozialmedizinische Institutionen, Einsatzkräfte, Schulen und Firmen.
Alle fünf Tage ein Test im Heim
In sozialmedizinischen Institutionen – vor allem Alters- und Pflegeheime – können regelmässige präventive Testungen durchgeführt werden. Für die Durchführung und Organisation sind die Heimleitungen zuständig. Die Materialkosten werden vom Bund übernommen. Es wird empfohlen, alle fünf Tage einen Test durchzuführen.
In den Schulen verzichtet der Kanton auf das regelmässige präventive Testen von Personen ohne Symptome. Es gebe keinen Zusatznutzen, heisst es in der Mitteilung.
Tests auch bei Polizei und Co.
Die Einsatzorganisationen wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste können Testungen zulasten des Bundes durchführen und benötigen dafür keine Bewilligung des Kantonsarztamtes. Bei den Unternehmen sei das regelmässige präventive Testen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in erster Linie dort sinnvoll, wo das Übertragungsrisiko trotz Schutzkonzept erhöht sei, informierte der Kanton.
(sda/red.)