St.Gallen zahlt Corona-Hilfe an Menschen in finanzieller Not
Die Regierung hat dazu eine Verordnung verabschiedet, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte. Wer knapp am Existenzminimum lebt und deshalb Corona-Hilfe beanspruchen will, kann dies ab dem 15. April über die Gemeinde tun. Informationen gibt es auf www.coronahilfe.sg.ch.
Die Hilfe sei eine Ergänzung zum bestehenden System der sozialen Sicherheit, heisst es. Anspruchsberechtigt sind Personen, die in den vergangenen zwölf Monaten mit ihrem Einkommen die anerkannten Ausgaben nicht decken konnten und auch nicht über bedeutendes Vermögen verfügen.
Die Anspruchsberechtigung orientiert sich laut Kanton am System der Ergänzungsleistungen. Die Regierung will die Wirksamkeit der Corona-Hilfe in den nächsten Monaten überprüfen und bei Bedarf anpassen.