St.Galler Betriebe mit Covid-19-Krediten unter Druck
Noch bis Ende März waren Covid-19-Kredite, die über das Solidarbürgschaftsgesetz gewährt wurden, bis zum Betrag von 500'000 Franken zinslos. Bei höheren Beträgen wurden 0,5 Prozent verlangt.
Dies hat der Bundesrat geändert. Für Kredite bis 500'000 Franken wird neu ein Zinssatz von 1,5 Prozent eingezogen. Für Beträge darüber sind es neu 2 Prozent.
Damit wolle der Bundesrat einen Anreiz schaffen, die Kredite zurückzuzahlen, heisst es in einem neuen Vorstoss von SP-Fraktionschefin Bettina Surber. Offenbar werde angenommen, dass die Betriebe in der Lage seien, die Gelder zurückzuzahlen.
Tatsächlich seien aber die Auswirkungen der Pandemie für Unternehmen mit tiefen Gewinnmargen «teils weiterhin spürbar». Zudem setze die Teuerung gerade diese Betriebe stark unter Druck. Die Firmenkonkurse seien in den ersten drei Monaten dieses Jahres stark angestiegen. Eine Rolle spiele auch der Personalmangel.
Die Regierung soll nun erklären, wie sie die vom Bundesrat beschlossene Verzinsung beurteilt und wie viele Betriebe davon betroffen sind. Bei einer weiteren Frage geht es um die ausstehende Summe, die nach kantonalem Recht verbürgt worden ist. «Was gilt für diese Betriebe bei der Verzinsung?»
(sda/red.)